Rechtsfrage Unautorisierte Benutzung fremder Rechner...
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Oder ich versuche mal, es anders zu erklären...
04.03.2007, 12:56:29
Wenn ich auf einen Webserver schaue, den ich (recht oft) via google finde - dann gehe ich davon aus, daß
- öffentlicher Zutritt erlaubt ist (weil google ohne Kennwörter hinkam)
- die Seite nicht einmal "hidden" ist (weil google über Links hinfand)
- sogar die Publikation der Seite erwünscht war - sonst gäbe es eine robots.txt

Wenn diese Seite nun von einer Firma kommt und nicht von einem Privaten - dann gilt (zumindest hierzulande ganz sicher, in vielen anderen Ländern glaublich) die "besondere Sorgfaltspflicht des Geschäftsmannes" - ich kann also davon ausgehen, daß das nicht eine Anfängerseite ist, dem mal was durchging.

Von all dem obigen gehen wir ja mal implizit aus, wenn wir eine Seite http://www.firma.at  ansurfen... Denn keiner von uns fragt vor dem ansurfen (wäre ja auch schwierig .-) ) den Betreiber, ob wir eh dürfen... Sowohl IBM als auch M$ müßten ja in so einem Fall ihr Callcenter auf Millionen Leut aufblasen :-)

Wenn wir nun mal von obigem ausgehen (sonst könnten wir nicht surfen) - woher kommt dann die vermutete Einschränkung "Account anlegen darfst aber nicht" ???

Bei Hotmail darf man das ja auch... Und dort ist es zwar bunter - aber auch nicht expliziter als bei dem Standard-Googlehit... Denn auch bei dem via google gefundenem steht "Welcome!" und "geben sie den gewünschten Usernamen und das Paßwort für die Domain .sakfhkds.com an"..

Also der /wirkliche/ Unterschied ist mir echt unklar.

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