Gesetzliche Bestimmung für Autokäufe ??
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Gesetzliche Bestimmung für Autokäufe ??
25.03.2007, 13:19:06
Hi liebe GH User und User/Innen !

Ich habe da mal ne Frage.

Ein Freund von mir (17) hat vor 4 Wochen seinen Führerschein bekommen. L 17
Und wir sind in einem Gespräch miteinander auf eine sehr knifflige Frage gestoßen die uns nun das Leben schwer macht.

Ich er meinte zu mir das er mit 17 und dem Führerschein L17 laut Gesetz berechtigt ist ein Automobil "alleine" zu kaufen und es auch "alleine" versichern zu lassen.

und dies ist nun der Punkt. Ich meinte zu Ihm das ich mich dunkel errinern kann das er sich von 14 - 18 in der Stufe des "mündigen Minderjährigen" befindet mit "eingeschränkter Handlungsfähigkeit"

Laut meines Wissens darf man unter 18 zB keine Immobilien kaufen oder Kredite aufnehmen und ich glaube auch alleine kein Auto kaufen zu dürfen.

Das Problem ist nun das ich es nicht zu 100% weiß und er auch nicht und wir nun gewettet haben. Im internet findet man leider kein Musterbeispiel, nur vergleiche mit Mopeds und deren gleichen. Da auch im Gesetz steht das ein 14-18 jähriger über sein einkommen selbst entscheiden darf und auch käufe tätigen kann die ihn aber finanziel nicht gefährden drüfen.

das auto hat 3000€ gekostet und ok die hatte er auch... ich glaube aber nicht das bei so einem kauf, das geld einer derartige rolle spielt .. oder liege ich da etwa falsch ?

Vielleicht haben wir hier ein paar Juristen unter uns die mir die genaue sachlage erklären könnten ! wäre zu tiefst dankbar. ;)

Darf man (ist man vom gesetz her berechtigt) mit 17 ein auto kaufen oder nicht ?


vielen dank schon im *TRÖT* für die antworten! :)

lg

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