Gewährleistungsfrage...
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Gewährleistungsfrage...
02.04.2007, 10:45:29
Ich bekomme von ONE alle 9 Monate ein neues Handy...
Mein letztes hatte von Anfang an Probleme mit Bluetooth (es sucht keine Endgeräte - sondern geht einfach sofort ins Hauptmenü zurück) und mit der Akkuleistung.

Nachdem ich viel Streß hatte, habe ic hdas "auf Gewährleistung tauschen" lange vor mir hergeschoben - bis 5 Monate und 29 Tage vorbei waren :-). Vor ca. 10 Tagen brachte ich es dann zu dem ONE-Shop, von dem ich es bekam.

Freitags erhielt ich einen Anruf auf der Sprachbox - sehr schnell und unverständlich. Man konnte nur raushören, daß es irreparabel sei - und sie es in den nächsten Tagen zurückschicken.

Heute war ich im ONE-Shop. Sie hatten es (wie erwartet) noch nicht - aber ich wollte das weitere vorgehen klären.
Nach 1h Warten aufs drankommen meinte der Verkäufer, daß ein Reparaturverzicht vom Hersteller nur dann passiere, wenn er die Gewährleistnug/Garantie ablehnt - beispiel Wasserschaden, gröbste Behandlung, ... Genaueres könne er aber erst sagen, wenn er den Reparaturbericht habe.

Jetzt bin ich mittelmäßig sauer. Erstens über die eigene Dummheit, nicht am ersten Tag zu tauschen. Andererseits vermutet der Laie ja, daß rechtlich am ersten Tag dieselbe Situation wie am letzten Tag des 6. Monats besteht - der Hersteller müßte beweisen, daß ich es beschädigt habe.

Das Handy wurde nie Flüssigkeiten ausgesetzt, fiel nie wo runter, hat keine Kratzer - nur die üblichen Abnützungsspuren auf den Tasten.

Wenn heute oder Morgen der Reparaturbericht ins Geschäft kommt - auf welche Position kann ich pochen ?
Das Geschäft bot an, daß sie auf Kulanz mir 3 Monate vorab (also diesmal nach 6 statt nach 9 Monaten) ein neues Handy geben können -  nur habe ich dann ja genau ein Handy weniger (mein 9 Monate altes bekommt immer die Frau - die hat Wertkarte).

IMHO habe ich Anspruch, daß ich ein funktionierendes - gerne auch 6 Monate gebrauchtes - Handy erhalte. Liege ich hier schon falsch ? Wenn nicht.... Wird der Anspruch durchsetzbar sein ? Oder lacht einen eh die Rechtsschutzversicherung dann aus ? Sollte man das Kulanzangebot annehmen ?

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