Gastherme - Instandhaltung obliegt Mieter oder Vermieter?
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Gastherme - Instandhaltung obliegt Mieter oder Vermieter?
18.04.2007, 09:57:55
Bei der jährlichen Wartung unserer Gastherme hat der Techniker festgestellt, dass das Wärmeausdehnungsgefäß ausgetauscht werden muss, die Kosten betragen ca. 400-500 EUR. Ich habe mal bei unserer Hausverwaltung angefragt ob das der Vermieter zahlt, Antwort war nein. Hab im Vertrag nachgeschaut - stimmt, da steht drinnen das ich als Mieter für die Wartung und Instandhaltung zuständig bin.

Weitere Recherchen im Internet lieferten aber ein Dokument (http://wien.arbeiterkammer.at/pictures/d31/Analyse_Mietvertragsformulare.pdf ) das genau diesen Paragraph in meinem Vertrag als Verstoß gegen §879 / §1096 ABGB deklariert.

Auszug Mietvertrag:

Der Mieter hat den Mietgegenstand und die für den Mietgegenstand bestimmten
Einrichtungen und Geräte wie im besonderen die Elektroleitungs-, Gasleitungs-,
Wasserleitungs-, Beheizungs- und sanitären Anlagen sowie Gas- und
Elektrogeräte und Öfen zu warten sowie insoweit instandzuhalten und zu
erneuern (insbesondere auch die Erneuerung von Gasdurchlauferhitzern,
Combithermen, udgl.), als es sich um ernste Schäden des Hauses handelt. Die
Wartungs- und Instandhaltungspflicht erstreckt sich auch auf vorhandene
Antennenanlagen.

Auszug Rechtsgutachten:

Verstoß gegen § 879 Abs 3 ABGB i. V. m. § 1096 ABGB

Die Klausel überwälzt die Erhaltungspflicht des Vermieters gemäß § 1096 ABGB, soweit
diese nicht gemäß § 3 MRG zwingend gestellt ist, auf den Mieter. Klauseln in
Vertragsformblättern, die die durch das dispositive Recht geschaffene Rechtslage ohne
sachliche Rechtfertigung zulasten des Verbrauchers abändern, sind regelmäßig gröblich
benachteiligend im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB. Eine sachliche Rechtfertigung für die
Überwälzung der Erhaltungspflicht auf den Mieter ist nicht erkennbar.


So - was nun? Ich hab keine Lust mich mit meinem Vermieter jetzt rumzustreiten. Ist das Gutachten nur quasi ein "Gutachten" oder eine rechtsverbindliche Auskunft, auf die ich mich beziehen kann? Was soll ich tun - kuschen und zahlen oder den Aufstand beginnen?



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Re(11): Gastherme - Instandhaltung obliegt Mieter oder Vermieter?
19.04.2007, 15:04:14
ist in etwa wie die unterscheidung betriebskosten und instandhaltungskosten;

laufender betrieb + eventuell nötige kleinere reparaturen (z.b. o-ring wechseln) fällt unter wartung, alles "gröbere" unter reparatur und damit erhaltung/instandhaltung.

rechtsprechung selbst ist sehr einzelfallbezogen, aber so in etwa hat man einen überblick.



btw.: durch die aktuelle rechtsprechung (und dem damit verbundenen nichtausmalenmüssen bei normaler abnützung gibt es einen (zwar relativ akademischen) streit, aber daran erkennt man wie weitreichend solche urteile sein können.

auf der einen seite gibt es nun die überlegung, das ausmalen an sich als wartung anzusehen - tja - is a bissl fragwürdig, vor allem, da man das ausmalen eigentlich sehr leicht trotz dieses urteils dem mieter überwälzen kann (und einige anwälte haben dies schon erkannt und haben schon vernünftige vertragsklauseln diesbezüglich aufgesetzt), auf der anderen seite wird sogar soweit gegangen, dass man sagt, selbst wenn kleine (strafunmündige) kinder ohne verletzung der aufsichtspflicht (und man kann z.b. ein 5 jähriges kind sicher schon mal ein par minuten alleine lassen) die wand "anmalen", eigentlich der vermieter zuständig wäre, um die wand wieder in ordnung zu bringen. und diese positionen sind von den bekanntesten mietrechtsexperten aus .at!!!!

dazu wird auch gerne eine nette entscheidung zitiert, wo der liebe sohnemann nach dem fortgehen zu viel getrunken hat und auf einen schönen (mitgemieteten) teppich gekotzt hat (fahrlässige sachbeschädigung gibts ja ned im strafrecht), und der vermieter musste den teppich auf eigene rechnung waschen lassen ... den genauen wortlaut hab ich leider nicht mehr in erinnerung. >:-D

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