Rücktrittsrecht + verringerter Kaufpreis
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Rücktrittsrecht + verringerter Kaufpreis
25.04.2007, 20:27:34
Da ich im Internet nichts dazu gefunden habe, frag ich mal hier:

Ich habe von einem gewerblichen Ebay-Verkäufer einen SCSI-Controller gekauft und ordnungsgemäß erhalten. Da er aber in meinem System nicht vernünftig zum Laufen zu bringen ist und in der Auktion ein Rückgaberecht gewährt wird, wollte ich dieses in Anspruch nehmen.
Der Text zum Rückgaberecht aus der Auktion ist folgendermaßen:

Widerrufsrecht:

Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder Email) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist, nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

...

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warensendung, deren Bestellwert insgesamt bis EUR 40,00 beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.


Jetzt sagt mir der Verkäufer, ich bekomme nur noch ca. 60%(!) vom Kaufpreis zurück, da er den Artikel in der Zwischenzeit im Preis gesenkt hat. Das kann doch nicht rechtens sein, oder?  Im Prinzip kommt das ja einer Verweigerung des Rückgaberechts gleich. Hat jemand Ahnung, was das Gesetz in diesem Fall sagt?

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