fröhliches klagen - rechtliche frage
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Re: fröhliches klagen - rechtliche frage
04.06.2007, 18:08:22
ich hab jetzt endlich das schreiben vom bezirksgericht vor mir.
es ergeht ein bedingter zahlungsbefehl über knappe 1400€. ist mir eh klar, dass sowas ziemlich leicht geht. angeblich gibt es schon einen zahlungsverzug, der leicht lahrlässig herbeigeführt wurde. "die ansprüche der klagenden partei wurden trotz aufforderungsschreiben vom 8.1.07 nicht beglichen"
nochmal: niemand hat je ein schreiben bekommen... sowas find ich eine sauerei, aber bitte...

beweise: parteienvernehmung, urkunden

weiteres vorbringen: "klägerin war schon ordnungsgemäß eingeparkt und befand sich zur gänze am parkstreifen, während die beklagte vorschriftswidrig auf der schienenstraße wendete und in das im parkstreifen reversierende fahrzeug der klägerin kollidierte"
"das alleinverschulden ... hat die lenkerin des beklagten fahrzeugs zu verantworten"

1. gibts dort keine markierung oder sonstwas für einen "parkstreifen". wenn dort niemand parkt, dann ist es ganz normale fahrbahn. sowas kann doch kein parkstreifen sein, oder?

2. da klingt es so, als wären wir in sie hineingefahren. keine ahnung woher sie das wissen will (sie hat uns ja nicht gesehen), aber wir sind definitiv schon gestanden wie sie begonnen hat zurückzuschieben. wir waren ja auch schon fast in fahrtrichtung, und wenn sie nicht zurückgeschoben hätte, dann wären wir auch ganz normal vorbeigefahren.

also ich kann mir ja echt nicht vorstellen, dass das durchgeht, aber recht haben heißt leider nicht immer recht bekommen...


mei bier is net deppat!
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