Ummeldung Wohnsitz/Auto
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Re: Ummeldung Wohnsitz/Auto
05.06.2007, 14:59:12
Änderung der Adresse

Eine Adressänderung muss in die Zulassungsbescheinigung| eingetragen werden.

    * Adressänderung bewirkt keine neue Bezirksverwaltungsbehörde|
    * Adressänderung bewirkt eine neue Bezirksverwaltungsbehörde|

Adressänderung bewirkt keine neue Bezirksverwaltungsbehörde
Frist:

innerhalb einer Woche nach der Adressänderung
zuständige Behörde:

eine neues FensterZulassungsstelle| innerhalb des Wohnbezirkes
erforderliche Unterlagen:

    * Zulassungsbescheinigung| (grundsätzlich beide Teile)
    * Typenschein/Einzelgenehmigung/Bestätigung für die Zulassung
    * Bestätigung der Meldung|
    * amtlicher Lichtbildausweis| des Ummeldenden oder der Ummeldenden
    * ausländische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen: zusätzlich
          o Reisepass
    * bei Firmenwagen: zusätzlich
          o Bestätigung der jeweiligen Kammer bzw. Konzessionsdekret bei freiberuflich Tätigen als Nachweis für den neuen Firmenstandort
          o Firmenbuchauszug oder Gewerbeberechtigung| bei juristischen Personen als Nachweis für den neuen Firmensitz
          o aktuelle Amtsbescheinigung der Vereinsbehörde bei Vereinen als Nachweis für den neuen Vereinsstandort

Hinweis: Falls der zweite Teil (gelb/blau) der Zulassungsbescheinigung| nicht vorgelegt werden kann, reicht eine Erklärung des Zulassungsbesitzers oder der Zulassungsbesitzerin über den Grund darüber aus.
Gebühren:

    * es fallen keine Gebühren an

Hinweis: Ein Umzug innerhalb von Wien bewirkt keine neue Bezirksverwaltungsbehörde.

mit den frauen ist es wie mit den hobbits, am schluss gehts immer um den ring. (stromberg 2007)
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