Parkschaden auf Privatplatz
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Re(3): Parkschaden auf Privatplatz
02.08.2007, 08:54:06
Nein.
Die Polizei wird wegen dem bissl Blechschaden genau gar nichts unternehmen. Nicht mal, wenn du Anzeige machst. Dazu ist sowohl der Schaden als auch das Delikt zu geringfügig.

Glaubst du nicht?
Mein Motorrad wurde dadurch schwer beschädigt, daß ein eine Frau in einem BMW versucht hat, in die Parklücke eines Smart einzuparken. Dabei hat sie ein anderes Motorrad heftig gerammt, kräftig verschoben und auf mein Radl draufgeworfen, wodurch an beiden Motorrädern erheblicher Sachschaden entstand.
Sie selbst hat mit dem Auto auch noch so unglücklich in die Fußrasten des Motorrades eingefädelt, daß sie sich die Stoßstange und die halbe Frontverkleidung abgerissen hat. Nach kurzem Aussteigen ist sie dann mit vollgas und Funkenflug (weil sie die herunterhängende Stoßstange am Boden nachgeschliffen hat) davon gefahren = sie hat Fahrerflucht begangen.
Wir hatten Zeugen für den Vorfall, das Auto war bekannt, ebenso die exakte Type. Da der zeuge ein BMW-Kenner war und es ein Sondermodell war, konnte er sogar die exakte Farbe und das Baujahr (auf 2 Jahre genau) angeben. Nur das Kennzeichen hatten wir nicht vollständig.

Auskunft der Polizei: wegen an Blechschaden mach ma gar nix. Wenn einer verletzt wär, wärs was anderes. aber so: sicher net.

mfg
AVS                                                                                      Spritmonitor.de

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