Urheberrechte von (uni-bezogenen) Dokumenten?
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Urheberrechte von (uni-bezogenen) Dokumenten?
21.08.2007, 17:53:44
Hallo Geizhals-Gemeinde,

ich hab ein paar Fragen (hoffe ich bin im halbwegs richtigen Forum, aber hier werde scheinbar öfter Fragen gestellt) zum Thema Urheberrecht und Veröffentlichung im Internet.

Ich hatte vor ein paar Monaten die Idee zu einer Art Dokumentenverwaltung für uni-bezogene Dokumente (Mitschriften, Skripten, Prüfungsfragenkataloge, Protokolle, etc.), die simpel und doch mächtig ist und sinnvoller und in der Praxis nützlicher ist als so manch bekanntere "Studi"-Portale (die meiner zynischen Meinung nach dazu da sind, um online nicht mit Leuten zu kommunizieren, mit denen man offline auch nicht kommuniziert - weil man sich eben nichts zu sagen hat) und diverse Mitschriften-Tauschbörsen (naja, oft sind das halt bessere Linklisten).

Dieses Ding ist mittlerweile zu 90% fertig und kann sich durchaus sehen lassen (darf man hier nicht-kommerzielle Links auf eigene Projekte posten?).

Nun aber zur Frage: Das Portal beruht u.a. darauf, dass man als registrierter User sehr schnell (ca. 3 Klicks) eigene PDFs importieren kann (deren Text-Inhalt indiziert und durchsuchbar wird) um sie so anderen Studierenden zugänglich zu machen. Da stellen sich natürlich einige Fragen urheberrechtlicher Natur. Mir ist klar, dass der User, der Dokumente hochlädt, die volle rechtliche Verantwortung für ebendiese übernehmen muss. Eine grundlegendere Frage ist aber: Angenommen, jemand veröffentlicht Materialien zur eigenen Lehrveranstaltung im Internet ohne weitere Bestimmungen, was damit erlaubt ist und was nicht (und das passiert zuhauf). Ist das Dokument dann gemeinfrei und kann unter Nennung des Urhebers beliebig veröffentlicht werden? Das Dokument wäre ja meiner Meinung nach bereits öffentlich und ohne Einschränkungen verfügbar ("public domain"), der Urheber gäbe damit alle Verwertungsrechte auf (das Urheberrecht kann meines Wissens in unseren Breiten niemals erlöschen bzw. durch eine Handlung aufgegeben werden).

Mir fallen da jetzt noch zig Fragen mehr ein (z.B. Wirksamkeit von Disclaimern), aber vorher wollte ich mal wissen ob sich jemand von euch schon mal näher mit dieser Materie befasst hat oder evt. den näheren §-Bereich kennt, der solche Dinge regelt. Habe zwar eine Rechtsschutzversicherung aber ich will sie lieber nicht brauchen ;-)


danke,
mrt

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