Negative Erfahrungen mit Fa. GUBIDU / BCC Print Technik ?
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Re(2): Negative Erfahrungen mit Fa. GUBIDU / BCC Print Technik ?
07.12.2008, 16:27:14
Im Nachgang zu meinen Beiträgen vom 3. 9. 2008, 4. 9. 2008 und 19. 9. 2008 möchte ich auf die weitere Entwicklung in dieser Sache hinweisen:

Nach meinem zwischenzeitlichen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides gegen BCC Print Technik, Inh. Lars-Christian Seidel, ging mir nunmehr ein Schreiben des gegnerischen Rechtsanwaltes zu, in dem mir u. a. unwahre
Tatsachenbehauptungen in verschiedenen Foren vorgeworfen wurden, die
nach Ansicht dieses Rechtsanwaltes für Herrn Seidel zu einem Anspruch auf Unterlassung, auf Löschung, auf Widerruf sowie auf Schadenersatz führen sollen.
Die Schadenersatzforderung beziffert die Gegenseite mit pauschal 2.000 ? und die Rechtsanwaltsgebühren aus einem angeblichen Streitwert von
10.000,-- ? mit 797,60 ?!
Eine entsprechend vorbereitete strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wurde dem vorgenannten Schreiben des Rechts- anwaltes beigefügt.

Ich habe daraufhin der Gegenseite mitgeteilt, dass ihre Ausführungen zum tatsächlichen Sachverhalt in dem Anwaltsschreiben teilweise unzutreffend sowie aus dem Zusammenhang gerissen und unvollständig erfolgt sind und wohl sicherlich keine der mitgeteilten Forderungen für BCC Print Technik bzw. Herrn Seidel rechtfertigen.

Darüber hinaus erachte ich die rechtlichen Darlegungen des gegnerischen Rechtsanwltes in seinem genannten Schreiben u. a. im Zusammenhang mit der "Überwälzung der Rücksendekosten" auf den Kunden sowie mit dem angeblichen Rückgaberecht von lediglich 14 Tagen ab Warenerhalt für mehr als zweifelhaft und habe dies  in meinem Antwortschreiben dementsprechend ausgeführt.

Letztlich habe ich Herrn Seidel über seinen Rechtsanwalt unter Fristsetzung auf den 14. 12. 2008 aufgefordert, die Behauptung zurückzunehmen, ich hätte unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt.

Wie ich dem gegnerischen Rechtsanwalt weiter mitteilte, halte ich es im Übrigen für durchaus angemessener, dass sich BCC Print Technik bzw. Herr Seidel um eine Schadensbegrenzung und somit um ein m. E. vordringliches kundenorientiertes Vorgehen bemüht, statt nunmehr aus seiner zurückliegenden Verhaltensweise noch Forderungen abzuleiten;
dies auch unter Berücksichtigung der diversen Forenbeiträge verärgerter  "Altkunden", die sicherlich nicht alle ohne Grund
"unzufrieden" mit Herrn Seidel sind.  

In einem weiteren Schreiben bat ich den Rechtsanwalt der Gegenseite noch um Erläuterung einiger wettbewerbsrechtlich relevanter Punkte, auf die ich später gesondert zurück kommen werde.

Abschließend bleibt noch kurz auf folgende Tatsache hinzuweisen:

Der diesseitige Mahnbescheid wegen meiner geltend gemachten Schadenersatzforderung in Höhe von 80,-- Euro wurde Herrn Lars-Christian Seidel / BCC Print Technik am 25. 11. 2008 zugestellt.

Ausweislich der Anlage zum Schreiben des gegnerischen Rechtsanwaltes wurde dieser am 27. 11. 2008, also zwei Tage nach Erhalt des Mahn- bescheides, beauftragt, Ansprüche gegen mich auf Unterlassung, Verpflichtung und Schadenersatz wegen angeblicher unwahrer Tatsachen- behauptungen geltend zu machen!

Wer kann zu einer solchen Vorgehensweise von BCC Print Technik bzw. Herrn Lars-Christian Seidel ähnliches berichten?

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