Kündigung der KFZ- Rechtsschutzversicherung
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Kündigung der KFZ- Rechtsschutzversicherung
28.10.2007, 16:45:20
hallo.


ich habe mir ein neues auto gekauft (neu gebraucht um genau zu sein). beim durchforsten meiner aktuellen versicherungen habe ich entdeckt, dass meine derzeitige kfz-rechtsschutzversicherung über 10 Jahre(!) geht. ich möchte jedoch mitsamt der rechtsschutz zu einem anderen versicherer wechseln (ist in kombination billiger).

meine frage: erlischt - ähnlich wie bei der kfz-haftpflichtversicherung - mit dem verkauf des versicherten autos auch die kfz-rechtsschutzversicherung?

folgenden passus habe ich zu diesem thema gefunden:

Fahrzeugrechtsschutz
Veräußert der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug und erwirbt er entweder kein Folgefahrzeug oder wünscht er keinen Versicherungsschutz für das Folgefahrzeug, ist er berechtigt, den Fahrzeugrechtsschutz für den PKW (nicht die übrigen Rechtsschutzbausteine) mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung ist zumeist innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der behördlichen Abmeldung des versicherten Fahrzeugs vorzunehmen (die genaue Regelung findet sich in Artikel 17 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung).

so ganz schlau werde ich daraus allerdings nicht. demnach kann ich die versicherung zwar kündigen, allerdings nur, wenn ich das neue auto dann nicht mehr kfz-rechtsschutzversichere? verstehe ich das richtig so? ich hasse dieses juristen/versicherungsdeutsch.

hat jemand erfahrung mit dieser thematik?

mfg
komp

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