eu-bay.de Eugen Keller
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Umfrage: eu-bay.de Eugen Keller
10.11.2007, 18:02:29
Sachverhalt: Am 30.10.2006 bestellte ich bei eu-bay eine Festplatte Samsung SV1203N. Der Auftragseingang wurde bestätigt und Vorkassezahlung verlangt. Die Zahlung erfolgte per auf das Konto Nadja Keller, Sparkasse Wetzlar. Nach mehrfachen E-Mail-Wechsel mit Herrn Eugen Keller wurde mir mitgeteilt, dass die von mir bestellte Festplatte ein Auslaufmodell sei. Eine Ersatzlieferung lehnte ich ab und verlangte die Vorkassezahlung zurück. Am 10.12.2006 teilte mir Herr Eugen Keller nach mehrfacher Anfrage mit, dass ich selbstverständlich mein Geld zurück bekäme. Nachdem von Herrn Keller nichts geschah, übergab ich die Angelegenheit einem Rechtsanwalt. Ein vollstreckbarer Titel liegt vor. Ich bekam die Mitteilung der Wetzlar, dass das im Impressum der Fa. eu-bay, Inh. Eugen Keller nicht existiere und mit Herrn Keller keinerlei Geschäftsverbindungen besteht.
Am 11.07.2007 stellte ich beim mir zuständigem Polizeikommissariat eine Anzeige wegen Betrug gegen Herrn Eugen Keller. Mit Schreiben vom 26.09.2007, Gesch.-Zeichen 2 Js 57217/07 eröffnete die Staatsanwaltschaft beim Landsgericht Limburg - Zweigstelle Wetzlar ein Ermittlungsverfahren gegen
  
                                  Eugen Keller
wegen Betruges.

Soweit der Sachverhalt.

Was nützt mir eine Händlerbewerung, die durch oft offensichtlich geschönte Bewertungen (mit bis zu über 90% positiv) nichts aussagen. Ich sehe ein, dass negative Bewertungen oft nur aus Unzufriedenheit entstehen, aber es entlässt Sie nicht aus Ihrer Verantwortung schwerwiegendes Fehlverhalten von Firmen nicht zu veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüsse
gerhard.roeser@hanse.net

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