Solaranlage - was darf die Wartung kosten?
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Re(2): Solaranlage - was darf die Wartung kosten?
13.11.2007, 09:47:55
Solaranlagen sind eben nur scheinbar billig, die Lebensdauer eher gering als
lang (Herstellung sehr umweltbelastend)!


Womit der polemische Teil erledigt wäre und wir uns den sachlicheren Dingen zuwenden.8-O

Wenn eine Firma (von wem beauftragt?) Service an der Anlage durchführt (wer
verwaltet die RH-Anlage?) sollte ein Service-Vertrag vorliegen (für JEDEN
einsehbar), Servicearbeiten müssen aber mit dem verantwortlichen Verwalter
abgestimmt und bestätigt werden (prüfbare Unterlagen).


Ja klar, es muss ein Servicevertrag vorliegen. Es ist so, dass die notwendigen (?) Wartungsverträge offenbar anfangs von der Errichtergenossenschaft abgeschlossen worden sind. Die Abrechnung von Heizung + Warmwasser erfolgt durch eine (auch nicht billige) Ablesefirma, wobei die Solaranlagenwartung als Durchlaufposten und Geldbetrag aufscheint. Leider ist es sehr umständlich, an konkrete Informationen zu kommen und nachlässigerweise hat sich bisher auch keiner der Eigentümer keine Rechnungsdetails hinterfragt.

Eine Vorsprache letzte Woche ergab auch nur Achselzucken, die Ablesefirma muss sich die Unterlagen auch wieder erst von wo anders besorgen. Das ganze Procedere ist derart umständlich, dass jetzt das komplette Ableseverfahren auf neue Beine gestellt werden soll.

Darum fragte ich auch: Hat jemand Erfahrung mit den konkreten Kosten bzw. dem Wartungserfordernis einer Solaranlage.

WB.

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