Frage zum Steuerausgleich
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Re: Frage zum Steuerausgleich
30.12.2007, 03:41:22
Falls dein Wohnsitz (das ist dort wo deine Familie lebt, im Zweifel da wo du 183 Tage im Jahr lebst) in D ist und du nicht in Ö arbeitest kannst du keinen Steuerausgleich in Ö machen.  

Nachdem dann aber deine Frage keinen Sinn ergeben würde geh ich mal davon aus, dass du in D deinen Wohnsitz hast und in Ö arbeitest (steurrechtlich hast dann in Ö eine Betriebsstätte auch wennst unselbständig beschäftigt bist). Wenn dem so ist kanst alle Kosten die dir im Zusammenhang mit einer Berufsausbildung oder Weiterbildung entstehen ansetzen.

Soweit ich weiß gibt es keinen Steuerausgleich, du machst eine Arbeitnehmerveranlagung oder musst eine Einkommenstuererklärung (Formular E1) abgeben.

Ich will dich nicht zu einer ilegalen Handlung auffordern aber in Ö werden Steuererklärungen oder auch Arbeitnehmerveranlagungen nicht bzw nur in seltenen Fällen von Menschen bearbeitet. Im Normalfall vergleicht ein Computerprogramm deine Angaben mit denen des letzten Jahres. Des Weiteren kontrolliert es ob du hinsichtlich der Höhe nicht sehr "abnormale" Aufwendungen angibst. Auch wird man in Ö als nicht Fachmann nicht dafür bestraft Ausgaben ohne Beleg anzusetzen bzw einfach welche zu Erfinden. Kann man diese Ausgaben nicht nachweisen werden sie einfach gestrichen.

Man könnte versucht sein gewisse Ausgaben einfach jedes Jahr um einen kleinen Prozentsatz zu erhöhen oder auch Werbungskosten oder Sonderausgaben zu erfinden.


Mfg Matthias
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