Richtige Vorgehensweise nach Unfall?
Geizhals » Forum » Auto & Motorrad » Richtige Vorgehensweise nach Unfall? (75 Beiträge, 1780 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Richtige Vorgehensweise nach Unfall?
18.01.2008, 13:14:09
Hallo Leute.

Folgendes ist passiert vor 2 Wochen.

Typ kommt aus der Einfahrt, sieht mich nicht, fährt mir rechts vorne rein (alter Golf 4 SDI von Frau Superflo). Klare Schuldfrage. Daten ausgetauscht, sein Golf 4 vorne ziemlich hinüber, wir leichten Blechschaden um den rechts vorderen Radkasten, Felge verbogen, etwas Schaden an der Radaufhängung. Gerade kein Totalschaden...

Unfallberich hatten wir keinen dabei, Zeugen gibt's auch keine. Schuldfrage ist IMO anhand der Situation und des Schadensbildes klar.
Er behauptet zwar jetzt, ich hätte ihm die Front "abrasiert", er wäre nur langsam in die Straße gerollt, um was zu sehen und dann hätte er eh gebremst, aber erstens tangiert das ja nicht die Schuldfrage und zweitens habe ich vorne keinen Kratzer, dafür aber einen Schlag von der Seite bekommen, dass die Felge ziemlich verbogen ist. Also offensichtlich, wer hier wem reingefahren ist, von der Tatsache, dass ich auf der Vorrangstraße fahre und er aus der Einfahrt kommt, mal ganz abgesehen.

Unser Golf steht in der Werkstatt, die Reparatur kann aber nicht beginnen, solange der Mechaniker keine Zusage von der Versicherung hat. Unfallgegner weigert sich, einfach so 100%ige Schuld auf sich zu nehmen. Wir wollen natürlich den Golf möglichst bald wieder fahrtüchtig bei uns haben. kfz-Rechtsschutz unsererseits ist vorhanden.

Wie sollen wir jetzt am besten vorgehen??

Einen Unfallbericht auszufüllen, ihm zuzuschicken, er soll seine Daten und seine Version draufschreiben (Unfallbericht ist ja kein Schuldeingeständnis) und die Versicherungen werden sich schon einigen? Wie lange dauert das?
Oder nochmals anrufen und mit Rechtsschutz drohen (er hat am Telefon schon zugegeben, dass er wohl vor Gericht keine große Chance haben wird und er weiß, er hätte einen Einweiser vorschicken sollen, wenn er nix sieht...) und ihm doch ein 100%iges Schuldzugeständnis entlocken?

Ich mache mir keine großen Sorgen um die Schuldfrage, aber wie kann man das ganze jetzt ohne gröbere Wickel und möglichst schnell abwickeln? Bitte um eure Erfahrungswerte, danke!




Antworten PM Übersicht Chronologisch
 
Melden nicht möglich
..
Re(2): Richtige Vorgehensweise nach Unfall?
19.01.2008, 00:39:04
entgegen den bisher hier publizierten meinungen: ein protokoll von der polizei
bringt dir zum thema schuldfrage genau nix, darauf wirst du üblicherweise
(zumindest meine erfahrung) von den amtshandelten beamten auch hingewiesen.


Wie auch immer, nächstes mal ruf ich prophylaktisch die Polente, in diesem Fall eh hinfällig.

in deinem fall würde ich, wenn die werkstatt mitspielt - und ganz wichtig: das
gutachten der gegnerischen (!) versicherung bereits erstellt wurde, ohne
gutachten nichts reparieren lassen - die werkstatt bitten ein wenig auf ihr
geld zu warten und parallel bei der gegnerischen versicherung druck ausüben
(jeden tag anrufen wirkt manchmal wunder!).


Du meinst: Die gegnerische Versicherung muss sich auch unser Fahrzeug angeschaut haben, DANN kann ich die Werkstatt bitten, unser Fahrzeug zu reparieren und die bitten, entweder aufs Geld zu warten oder selber die Rep. vorstrecken.
Druck ausüben inwiefern? Zu zahlen? Oder das Gutachten zu erstellen? Das muss ich doch sowieso abwarten, oder? (sorry for blöd-nachfraging, aber, wie gesagt, bin da sehr unbeleckt in solchen DIngen)

deine rs-versicherung würde ich in jedem fall informieren, nicht dass es zu
einer


Sehr guter Tip, mach ich sofort.

habt ihr eine vollkasko am golf deiner frau? falls ja tritt die zunächst in
vorleistung und regressiert dann beim gegner.


Nein, natürlich nicht, uralter Golf IV, über 300.000 km... ;-)



Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.
Re: Richtige Vorgehensweise nach Unfall?
19.01.2008, 11:03:37
Einen Unfallbericht auszufüllen, ihm zuzuschicken, er soll seine Daten und seine Version draufschreiben (Unfallbericht ist ja kein Schuldeingeständnis) ...


Wie ich das sehe, macht jeder Unfallbeteiligte seine Meldung an seine Versicherung - unabhängig von der Darstellung des Unfallgegners. In sofern ist dieses Unfallberichtsformular nichts weiter als ein "Merkzettel", damit beide Unfallbeteiligten alle für die Vers.meldung benötigten Daten vom Unfallgegner haben.
100 Mal wichtiger, als den Wisch hin und her zu schicken wäre, du machst endlich deine Vers.meldung.

Unser Golf steht in der Werkstatt, die Reparatur kann aber nicht beginnen, solange der Mechaniker keine Zusage von der Versicherung hat.


Falsch.
Er beginnt - in deinem Interesse! - deshalb nicht mit der Reparatur, weil der Vers.-gutachter erst den Schaden begutachten sollte.
Und der Gutachter kommt deshalb nicht, weil die Vers. nicht weiß, daß es überhaupt einen Unfall gegeben hat.
Und die Vers. weiß das deshalb nicht, weil du noch keine ... s.o.


Betr. wg. Unfallbericht die Polizei holen - bisher hats "kpm" als einziger in diesem Thread richtig erfaßt: das ist, solange es keinen Personenschaden gibt, eigentlich für die Fisch. Die Polizei klärt weder an Ort und Stelle die Verschuldensfrage, noch ist es durch sie irgendwie verbindlicher, welche Darstellung im Unfallbericht ad hoc gemacht wird. Es kann trotz polizeil. Unfallbericht der Unfallgegner - wie in deinem Fall - hintennach noch auf die Idee kommen, eigentlich war das ja ganz anders und wenn er so drüber nachdenkt, dann ist er auf einmal nicht mehr allein schuld, sondern du würdest teilschuld haben. Da die Polizei nicht Zeuge des Unfallhergangs war, kann sie in der Richtung auch nichts bestätigen oder widersprechen.
Die Polizei zu holen, macht nur dann Sinn, wenn sie unfallrelevante Umstände feststellen kann, die der Unfallgegener 1 Woche später abstreiten könnte - z.B. daß er zum Unfallzeitpunkt alkoholisiert war.
--  

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
...
Re(3): Richtige Vorgehensweise nach Unfall?
19.01.2008, 23:48:32
Leider falsch! Die Polizei macht nicht das was am Unfallbericht gemacht wird. Unfallberichte dienen nicht der strafrechtlichen Wahrheitsfindung, sondern nur der zivilrechtlichen Schuldzuweisung.

Wer, was zivilrechtlich zu verantworten hat, interessiert der Polizei überhaupt nicht. Das ist auch der Grund warum, seit schon einigen Jahren, kommt die Polizei nur mehr wenn Personenschaden angegeben wird. Die Polizei kommt sonst bei jedem Unfall, wenn sie angerufen wird, und kontrolliert Dokumente und Fahrzeuge beider Kontrahenten. Insbesondere notiert sie die Adresse der Person die sie angerufen hat, weil dort dann der Erlagschein für die Kosten des amtlichen Einschreitens zugestellt wird (oder es wird sofort kassiert).

Dabei wird auch der Unfallhergang aufgenommen, aber nicht weil dadurch festgestellt wird wer schuldig oder unschuldig ist, sondern weil abzuleitende strafrechtlich relevante Handlungen (Beispiel: aus der ruhenden Verkehr in die Straße einzufahren ohne den Vorrang zu respektieren) festgestellt und amtlich behandelt werden.

Natürlich können sich Versicherungen (bzw. Anwälte) wichtige Beweise aus dem polizeilichen Protokoll herauslesen, der Polizei selbst interessiert das aber nicht. Polizisten werden nicht selten sogar Zeugen bei Gericht, um ihre persönlichen Wahrnehmungen zu erklären.

Ein fehlender Unfallbericht und auch ein fehlender polizeiliche Einsatz hindert die Feststellung des Unfallhergangs nicht. Wichtig (da kann ich nur wiederholen was einigen Postler hier schon geschrieben haben) sind die Gutachten. Wenn die Bilder und Gutachten (am besten jenes der Versicherung und der Werkstatt wo das Auto repariert werden soll) nicht abweichend sind, und die Versicherungen keinen Bedarf an Begutachtung mehr haben, kann das Auto sofort repariert werden und die Versicherungen müssen die finanzielle Frage miteinander diskutieren. Oft warten die Werkstätte mit der Klärung der Frage ab und verlangen nur eine Verpflichtungserklärung für die Kostenübernahme, falls keine Versicherung (aus welchen Gründen immer) bezahlen muss.  
        
:-)
GREIFVÖGEL
19.01.2008, 23:49 Uhr - Editiert von GREIFVÖGEL, alte Version: hier
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.
Re: Richtige Vorgehensweise nach Unfall?
22.01.2008, 14:43:21
Hallo Leute!
Ich bin ein alter Hase ... (mittlerweile - keine Ahnung wie - sechzig Jahre alt geworden ...)
Ich habe in meiner Jugend drei Jahre vom Ralley-Sport gelebt (bin mit einem selbst frisierten 1300er VW-Käfer gefahren) habe dadurch Autofahren gelernt und bin die folgenden drei Jahrzehnte im Durchschnitt mit 140 km/h unterwegs gewesen (natürlich nicht im Wiener Stadtverkehr).
Es gab gelegentlich kleine Blechschäden in meinem Leben.

1.) Führe ich immer EUROPÄISCHE UNFALLBERICHTE im Auto mit. Die Dinger gibt es in zig verschiedenen Sprachen und die Anordnung und Folge der einzelner Angaben ist überall gleich. Sodass unterschiedliche Muttersprachen bzw. keine gemeinsame Verständigungd-Sprache(Formulare gibt es bei den Autofahrerklubs)

2.) Vom Gegner dort eine Unterschrift zu bekommen ist das Non plus Ultra. Ist man selbst der Schuldige des Unfalls - ist es juristisch günstig zu schreiben: "Ich fühle mich am Unfallgeschehen schuldig + Unterschrift"
Um nicht von der eigenen Versicherung den Vorwurf zu bekommen, dass diese nur auf Grund des Schuldeingeständnisses am Unfallort BEZAHLEN MUSS - man hätte da noch "was machen" können.

3.) für mich günstig aussagende Zeugen sind DAS WICHTIGSTE. Vorteilshaft ist, diese erzählen lassen, was sie gesehen haben - die Zeugen aussieben !!! Ich habe erlebt, dass dann bei einer Gerichtsverhandlung ein Zeuge wahrgenommen haben will, ich sei auf der anderen Seite des Unfallverursachers vorbeigefahhren, als in Wirklichkeit erfolgt (glücklicherweise hatte ich damals noch zwei andere Zeugen).

2.) Ich lasse meinen Versicherungen (Haftpflicht, Kasko u. Rechtschutz) möglichst bald eine Schadensmeldung zukommen. Darin enthalten der Europäische Unfallbericht und zusätzlich eine AUSFÜHRLICHE DARSTELLUNG des Unfallgeschehens meinerseits.

3.) Ich HABE eine RECHTSCHUTZVERSICHERUNG.  
   a.) Wenn ich mich von der gegnerischen Versicherung ABFINDEN LASSEN möchte: Nach einem Unfall lasse ich möglichst bald mein beschädigtes Fahrzeug bei MEINER Rechtschutz-Versicherungs-Stelle begutachten und überlasse es meiner Rechtschutz-Versicherung beim Gegner meinen Schaden einzuklagen. MEINE Begutachtungsstelle hat dann oft kleine oder größere Blessuren an meinem Fahrzeug außerhalb der Unfallbeschädigungen "übersehen" wenn es darum ging den Fahrzeugzeitwert zu erstellen (wenn die Reparaturkosten höher sind als der Zeitwert bekommt man üblicherweise nur den Zeitwert ersetzt).
Ich bin ein großer Bastler und habe - wenn ich genügend Zeit zur Verfügung hatte - nach einem Unfall oft mein Fahrzeug selbst repariert (ich habe Freunde und auch Verwandte mit einer Reparaturwerkstatt ...) oft habe ich einen Unfall zum Anlass genommen, mein Fahrzeug außen komplett neu zu lackieren. Ich bin ein peniebler Mensch und habe dann immer alle Glasscheiben ausgebaut, mit offenestehenden Türen lackiert ... - es genauer genommen, als in vielen Werkstätten üblich. Zeit ist Geld - ein Professionisten-Stundenhonorar in einer Werkstätte ist erheblich teuer. Üblicherweise werden sehr schnell ganze Blechteile herausgetrennt und ein neues eingeschweißt (in den Fälzen fehlt dann die serienmäßige "Tauch"-Grundierung - es kommt in wenigen Jahren dort zu Rostbildungen). Ich habe dann oft tagelang an meinem Fahrzeug die Beschädigungen im Blech ausgeklopft. Ich habe zumeist sicher doppelt solange wie eine Werkstätte gebraucht, habe aber immer nach etlichen Jahren sogut wie keine Rostbildung im Reparaturbereich gehabt. Ich habe mir auch immer die Mühe gemacht, vor der Neulackierung vorhandene Roststellen peniebel zu entrosten, oder sogar mit Sandstrahlung zu entfernen.

   b.) Oder ich habe mein beschädigtes Fahrzeug einer Markenwekstätte überlassen und diese haben sich um die Begutachtung gekümmert. (Makenwerkstätten haben zumeist einen gerichtlich beeidigten Sachverstänigen unter ihrer Mannschaft).
Ich bin immer nur mit VW und Audi´s in meinem Leben gefahren und kann nur GUTES über VW- und Audi-Markenwerkstätten bei Unfallabwicklungen berichten. In Verbindung mit einer "VVD"-Kaskoversicherung, manche auch mit einer Interunfall-Kaskoversicherung, haben VW- und Audi-Markenwerkstätten mich nicht zur Kasse gebeten, sondern die finanzielle Abwicklung direkt mit der Versicherung getätigt.

4.) Als sehr günstig hat sich in meiner Vergangenheit auch das Vorhandensein einer VOLLKASKOVERSICHERUNG ausgewirkt (hatte ich oft noch laufen wenn mein KFZ auch schon etwas betagt war und man üblicherweise sagen mußte, eine Kaskoversicherung ist nicht mehr rentabel für dieses Auto).
Wenn der Unfallgegner nicht bereit war seine Schuld einzugestehen und dessen Versicherung dashalb nicht zahlen wollte, habe ich dann - machchmal auch nachträglich nach bereits repariertem Fahrzeug und Wochen später- meine Vollkaskoversicherung beansprucht.
Es hat sich gezeigt, dass fasst jeder eine KFZ-Rechtschutzversicherung bezahlt und da es den Leuten dann nichts extra kostet, vesuchen sie ein eigenes Verschulden irgendwie bei Gericht abzwimmeln.
Wenn dann eine gegnerische Versicheung sieht, dass nur der Kaskoselbstbehalt + allfälliger Kasko-Bonusprämien zu bezahlen sind - ein Gutachten erstellen zu lassen zumeist bereits mehr kostet - sind sie recht schnell bereit das Gerichtsverfahren abzubrechen und zu bezahlen.
Ich habe es auch schon erlebt, dass meine Vollkaskoversicherung bereit war den finanziell geringen Fahrzeug-Zeitwert des Gegners und mir meine volle Schadensumme zu bezahlen, da ein langwieriger Prozess die Gesellschaft auch bei gewinnen sie etliches mehr gekostet hätte (ohne dass meine Haftpflicht-Versicherung beansprucht worden wäre und ich in Malus gekommen wäre).

Mit freundlichen Grüßen
Atschy


Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.
Re: Richtige Vorgehensweise nach Unfall?
22.01.2008, 15:48:12
Korrekterweise, wenn kein Unfallbericht bei der Hand ist gilt:

Entweder unverzüglich bis so bald wie möglich gemeinsam einen ausfüllen (Termin bei ihm oder Dir oder auf neutralem Grund in einem Cafe ausmachen) (hab ich auch schon mal gemacht).

Oder ihr schickts getrennt jeder einen Unfallbericht an die jeweils gegnerische Versicherung (das Original), den Durschlag behaltets Euch. In diesem Fall ist das Fahrzeug "A" das eigene (Deins), bei "B" schreibst alles rein, was Du weißt, mehr nicht.
Unten führst Du DEINE Sichtweise an, mit Skizze. Also die Hauseinfahrt (schreibst auch dazu, dass es eine solche ist), die Vorrangsstraße. Rechts bei Fzg. B kreuzt Du an "setzte sich in Fahrt" (oder so ähnlich, hab grad keinen bei der Hand).
Den Unfallbericht schickst Du, wie gesagt, an SEINE Versicherung (mach aber vorher eine Kopie, der Durchschlag ist oft schlecht zu lesen). Dann kannst mal  1, 2 Wochen warten. Vielleicht kannst das beschleunigen, wenn Du herausfindest, wer den Fall betreut (über die Werkstatt?), dann kannst den Unfallbericht vielleicht vorab auch Faxen.
Erst wenn dann die Versicherung auf Stur schaltet, kannst den Rechtsschutz einschalten. Aber die wenden sich dann nicht an den Unfallgegner, sondern an dessen Versicherung. Und dann wird er schon spuren, das Gericht wird keiner brauchen! ;-)

Viel Glück!

Lg
Da Horstl


  Pfui Gack - der Herbst beginnt!   
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
..
Re(2): Richtige Vorgehensweise nach Unfall?
25.01.2008, 22:01:34
Wenn kein Unfallbericht zur Hand ist, reichen auch einige Blätter Papier:

ANGABEN:
Örtlichkeit, Uhrzeit,
Fahrzeug "A" und getrennt in einer Spalte daneben. Fahrzeug "B"
(diese Buchstaben bezeichnen dann auch in der Unfallskizze die entsprechenden Fahrzeuge)
darunter dann;

Fahrerdaten: Name, Adresse, Telefonnummern, Führerschendaten mit Ausstellungsdatum und -für welche Klassen gültig

Fahrzeugdaten: Polizeiliches Kennzeichen, Marke, Modell, Baujahr, Kilometerstand, Möglichst viele Angaben (besonders, wenn neu) wie auch: Schadenfrei bis jetzt - ja/nein,

Versicherungs-Daten:
Versicherungshalter-Name - ein Fahrzeughalter (z.B. Leasingkunde) muss nicht der Fahrzeugbesitzer sein
Haftpflicht: welche Gesellschaft, Policen-Nummer (wenn der Gegner die Angaben nicht mitgeführt hat ist dies ein Hauptgrund ihn später/tags darauf anzurufen und dann etwas weiter auszuhorchen - ist er immer noch bereit bei seinem Schuldeingeständnis / seiner Schuldverweigerung zu bleiben),
Kaskoversicherung mindestens: ja/nein
(Rechtschutzversicherung ja/nein - man weiss dann was auf einem zukommt)

Fahrzeug-Besitzer-Daten: wenn nicht der Fahrer selbst Besitzer ist
ist dieser Vorsteuerabzugsberechtigt ja/nein

UNFALLHERGANG - KURZE SCHILDERUNG:
"A" hielt an Ampel an, "B" fuhr auf
oder
"B" fuhr rückwärts aus 45° Parkaufstellung und rammte "A" im Bereich der vorderer rechter Türe
oder
"B" fuhr rückwärts aus Hauseinfahrt und rammte "A" der am Haus vorbeifahren wollte im Bereich des rechten Vorderrades, 20cm von der Achswelle nach hinten gemessen ist die erste Beschädigung am Kotflügel zu sehen.

UNFALLSKIZZE: ein Grundriss (Vogelschau)
mit Strassennamen, einzelnen Bäumen, Gehsteigkanten, Grüninseln, Parkstreifen, einzelne gekennzeichnete Fahrstreiben, vorhandene eingeparkte Fahrzeuge, vielleicht auch Position von einzelnen Unfallzeugen zu fuß unterwegs,
mein PKW: "A" (der Gegner mit "B") = Rechteck mit leicht abgerundeten Ecken, 2 gekrümmte Linien für die Position der Windschutzscheibe und Heckscheibe, 2 konisch leicht zueinander zulaufenden Striche deuten den vorderen Blechdeckel an (wie bei Oldtimern die zugespitzte Motorhaube) und der Buchstabe "A" (oder "B") prangt gross in der Mitte des Rechteckes.
dazu eine kurze oder längere Linie mit Pleil an der Spitze (oder auch mehrere Striche je mit Pfeilspitzen) zeigen den Fahr- oder Schleuderweg des jeweiligen Fahrzeuges; Fahrzeugkontouren wie oben beschrieben können auch mehrmals hintereinander aufgezeichnet werden (immer mit Buchstabe oben auf) und Pfeile zwischen den einzelnen Rechtecken zeigen den gefahrenen Weg;
Man kann auch ein A4-Blatt in bis zu ca. sechs Felder teilen und einzelne Unfallsequenzen aufskizzieren;

wenn mehrere Seiten zusammen kommen, sollten die Seiten durchnummeriert sein, oben steht am Seitenanfang: Unfall vom Datum u. Örtlichkeit "Blatt 2" (3, 4,) und beide Beteiligte sollten jede einzelne Seite unterschreiben !!!

KREIDE sollte man mithaben(oder Spraydose mit wasserlöslicher Farbe) und die Konturen des zum Stillstand gekommenem Fahrzeuges lotrecht am Boden verewigen. Bremsspuren sichten und sichern zum VERMESSEN (kann man gemeinsam mit Gegner machen;
EIN min. 8-METER MASSBAND IMMER MITZUFÜHREN IST AUCH WICHTIG, um mindestens die Bremsweglänge gemeinsam mit dem Gegner zu messen und gegenseitig unterschriebene Blätter mit diesen Angaben auszutauschen. Dazu Angaben wie Strassenzustand (Asphalt spiegelglatt, Rauh-Asphalt, ...) Witterung: tocken und klare Sicht, Streusandstreifen ..., Ruß und Dreck auf Asphalt - lange nicht ordentlich geregnet - nur wenige Regenspritzer u. Nebelfeuchte tagelang auf der Strassenoberfläche; Bremsbereich verläuft 3 bis 4% bergauf (Höhenunterschied = 3 - 4cm/Meter) - dazu bräuchte man allerdings auch eine Wasserwaage ...

Die Autofahrerklubs verkaufen Unfallutensilien-Mappen:
Europäische Unfallberichte, Kugelschreiber, Maßstab, Kreide  

m.f.G.
Atschy

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung