Digitalkameras ohne Garantie, Importe aus USA!
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Re(4): Digitalkameras ohne Garantie, Importe aus USA!
29.01.2008, 15:03:59
Na gut, dann halt anders:

Es gibt viele Produkte, für die der Hersteller einsteht, indem er irgendjemandem (mit dem er rechtlich gesehen überhaupt nichts zu schaffen hat)- z. B. dem Endverbraucher - irgendetwas - z.B. Mängelfreiheit - garantiert.
Dem Händler macht es das Leben leichter, weil seine Kunden, solange sie die Wahl haben, häufig die Garantie statt der Gewährleistung in Anspruch nehmen, und er sich dadurch die Scherereien erspart. Darüberhinaus ist es ein gutes Verkaufsargument, zusätzlich zum Verkäufer einen weiteren Haftenden zu haben, der häufig noch großzügiger ist, als es die gesetzliche Sachmängelhaftung*) des Verkäufers erfordert.

Andererseits gibt es neuerdings mehr und mehr Produzenten, die keinerlei Garantie für Ihre Produkte geben. Die Endabnehmer zweifeln daher, ob es denn klug wäre, derartiges Machwerk zu kaufen. Händler, die es - vielleicht ob der Qualität, aus persönlicher Überzeugung, oder auch nur ob der Margen - trotzdem verkaufen wollen, fürchten ins Hintertreffen zu kommen und treten entweder selbst als Garanten auf (und versichern dann das Risiko bei einer Assekuranz) oder bieten eine Garantieversicherung mit dem Käufer als Begünstigten an.

Andere Händler modifizieren Produkte auf Kundenwunsch um wettbewerbsfähiger zu sein. Die Garantiebedingungen vieler Herstellers machen in solchen Fällen die gegebene Garantieerklärung obsolet. Auch hier gibt es Händler, die ihren Kunden ein nach Art und Umfang der Herstellergarantie gleichwertiges Versprechen abgeben.

*)Nur der Ordnung halber: Die G'schicht mit der Beweislastumkehr wird gerne (so auch im OP) verkehrt herum dargestellt. Grundsätzlich gilt, daß derjenige, der etwas behauptet, es auch beweisen muß. Die Umkehr der Beweislast gilt daher für die ersten 6 Monate, danach wendet sie sich zum normalen, d.h. derjenige, der behauptet, daß etwas zum Zeitpunkt der Übergabe mängelbehaftet gewesen sei, muß es auch beweisen.

MfG
Peter

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Re: Digitalkameras ohne Garantie, Importe aus USA!
02.02.2008, 20:10:57
Die 2-jährige Gewährleistung hält nicht! Nach 6 Monaten besteht in Österreich
wie auch in Deutschland die Beweislastumkehr, das heisst, nach 6 Monaten muss
man beweisen, dass die Kamera oder das Produkt bereits beim Kauf mangelhaft
oder defekt war!

Na, echt gewaltig, Dein Irrtum!

Es besteht in Österreich wie in Deutschland grundsätzlich und seit jeher Nachweis- bzw. Beweispflicht für den, der eines Mangels, egal welcher Art, egal von welcher Seite, GEWÄHRLEISTUNG in Anspruch nehmen will.

Während der ersten sechs Monate einer Gewährleistung gilt seit 2001 eine Beweislastumkehr, was bedeutet, dass ausnahmsweise angenommen wird, dass ein in diesem Zeitrahmen behaupteter Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war. Der Händler kann allerdings, wenn er Lust hat bzw. der behauptete Mangel augenscheinlich nicht zum Kaufzeitpunkt vorhanden gewesen sein kann, das Gegenteil beweisen. Gelingtt ihm dies, so fällt die Gewährleistung.

Der "Normalzustand" ist also, dass ein Mangel zum Kaufzeitpunkt bewiesen werden muss, eine Ausnahme sind die ersten sechs Monate. Nicht umgekehrt, wie Du uns weis machen möchtest.

Die z.B. drei Jahre Gewährleistung bei unbeweglichen Gütern "hält" z.B. ganz locker, wenn sich bei Einbaufenstern nach zweieinhalb Jahren zeigt, dass der Kippmechanismus eine Fehlkonstruktion darstellt und z.B. den Fensterrahmen in Mitleidenschaft gezogen hat. Hier wirst Du leicht den Beweis antreten können.

Wenn Du aber die fehlende GARANTIEleistung meinst, so obliegt es Dir, nach Abwiegen zwischen Preis und Garantie zu kaufen. Anders sähe es nur aus, wenn der Händler Dir beim Kauf ausdrücklich Garantie zusagt, die später nicht eingehalten wird bzw. werden kann. In einem solchen Fällen schaffst Du sogar Rückabwicklung (Wandlung) locker, die Garantie ein üblicherweise wichtiges Kaufkriterium darstellt. Nur - BEWEISEN musst Du das Garantieverprechen; vermuten nützt gar nichts.

GrummelGrumpf
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