EU-weite Vollstreckung von Verkehrsstrafen
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EU-weite Vollstreckung von Verkehrsstrafen
01.03.2008, 22:50:27
Vollstreckungsabkommen gilt ab 1. März 2008

Der Nationalrat hat ein Gesetz zur EU-weiten Vollstreckung von Geldstrafen verabschiedet. Ab 1. März 2008 sind Bezirkshauptmannschaften und Polizeidirektionen befugt, Geldstrafen gegen österreichische Fahrzeuglenker zu vollstrecken, die von ausländischen Behörden wegen Verkehrsübertretungen verhängt wurden.

Quelle: ÖAMTC


Das EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz (EU-VStVG) ist in Österreich ab 1. März gültig und ermöglicht die Eintreibung von Verkehrsstrafen in der EU.

Voraussetzung ist, dass die Geldstrafe mindestens 70 Euro beträgt und dass das neue EU-Gesetz in beiden involvierten Ländern bereits umgesetzt ist.

Die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses in nationales Recht wurde erst von einigen Ländern (Österreich, Ungarn, Frankreich, Finnland, Großbritannien, Niederlande, Schweden, Dänemark etc.) vollzogen. In Deutschland wird es wohl noch bis Ende 2008 dauern. Auch Italien, das sonst "vorbildlich" in Sachen Verkehrsstrafen ist, lässt mit dem neuen Gesetz noch auf sich warten. Für die Eintreibung von italienischen Strafen in Österreich durch Inkassobüros gibt es übrigens keinerlei gültige Rechtsgrundlage.

Die restlichen EU Mitgliedsstaaten werden in den nächsten Monaten nachziehen.

Das bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und Österreich zur Vollstreckung von Verwaltungsstrafen über 25 Euro  bleibt weiterhin bestehen.

In einigen EU-Ländern ist also jetzt schon Vorsicht geboten!  >:-)
  
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