Pendlerpauschale
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Re: Pendlerpauschale
13.04.2008, 11:56:18
Naja was ist unzumutbar?


Großes Pendlerpauschale

Das große Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, deren Arbeitsplatz mehr als zwei Kilometer von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist:

--> ie Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist dann nicht zumutbar, wenn

    * zumindest auf dem halben Arbeitsweg kein öffentliches Verkehrsmittel oder nicht zur erforderlichen Zeit verkehrt (z.B. Nachtarbeit),
    * eine dauernde starke Gehbehinderung vorliegt und der Behinderte oder die Behinderte einen Ausweis gemäß § StVO .  (Straßenverkehrsordnung) besitzt
    * der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin folgende Wegzeiten für eine einfache Wegstrecke überschreitet:
          o unter 20 km: 1,5 Stunden
          o ab 20 km: 2 Stunden
          o ab 40 km: 2,5 Stunden

Die Wegzeit umfasst die Zeit vom Verlassen der Wohnung/Arbeitsstätte bis zum Arbeitsbeginn/Ankunft in der Wohnung und beinhaltet

    * die Geh- oder Anfahrtszeit zur Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels,
    * die Fahrzeit mit diesem und
    * etwaige Wartezeiten.

Hinweis: Bei unterschiedlich langen Wegzeiten für die Hin- oder Rückfahrt gilt die längere Wegzeit. Stehen verschiedene öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung, ist immer von der Benützung des schnellsten Verkehrsmittels auszugehen (z.B. Eilzug statt Autobus).

Somit . wirds nix mit der großen PP .. wenn, dann die kleine. Aber da halt ich mich auch gleich an den bereits geposteten Tipp - >Fahr mitm Rad +g+

Btw - wirklich viel reißt ma sich mit der PP eh ned raus .. vielleicht ein paar € nto. mehr ..8 bis 20€ vielleicht... das wars.

Deine Beute ist deine Last
Komm, wehr dich nicht mehr
Wein alle Tränen, die du hast
Aber wehr dich nicht mehr
13.04.2008, 11:57 Uhr - Editiert von Arrris, alte Version: hier
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