E-Bug Rechnung kommt nach 2Jahren??
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Re: E-Bug Rechnung (Mahnung) kommt nach 2Jahren??
22.07.2008, 06:52:45
Interessante Geschichte, so was haben wir in unserer Sammlung hier noch nicht gehabt. Lebensnah ist nicht. Was oft passiert, ist dass Beträge abgebucht werden, ohne dass man die Ware bekommen hat   |-D

Du hast leider nichts davon. Wenn die Mahnung nach 3 Jahren zugestellt worden wäre, könntest du Verjährung nach ABGB einwenden. Mit der Mahnung jetzt ist die Verjährung für ewig unterbrochen und das Deal, so sehr du dich Anderes wünschen würdest, ist ein ganz normale Ankauf (das auf Grund der Zahlung mit Kreditkarte sogar als „sofort fällig“ betrachtet wird). Jetzt, kommt es zu dir eine Mahnklage und die Sache ich erledigt.

Dagegen kannst du dich kaum wehren. Theoretische Möglichkeit, ist dass du nun aus dem Kaufvertrag wegen versteckte Mangel zurücktreten versuchst. Dann ist die Mahnklage unterbrochen.

Aber im Lauf des Verfahrens zur Feststellung der Mangel musst du dann nachweisen, dass die Platte nicht wegen natürlich Abnutzung oder erhebliche Belastung eingegangen sind. Wenn dir das gelingt, ist der Vertrag annulliert und du brauchst nicht mehr bezahlen. Möglich aber ist, dass die zwei Platten jetzt dir neu geliefert werden (die sind jetzt gerade mal 200 Euro wert) und du die 900 Euro doch bezahlen musst.

Eines würde ich in deiner Stelle nicht tun: mich tot stellen… Dafür ist keiner Spielraum mehr…  |-D



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22.07.2008, 06:55 Uhr - Editiert von GREIFVÖGEL, alte Version: hier
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