Wechselkennzeichen Versicherungsfrage....
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Re: Wechselkennzeichen Versicherungsfrage....
mko
21.07.2008, 21:00:56
Sind die Nebenfahrzeuge dann von der Kündingungsfrist befreit, damit ich den
Anbieter wechseln kann?

Nein.

Es ist so:
Wenn du das Fahrzeug abmeldest enden nur die Versicherungen die ausschließlich für dieses Fahrzeug gelten. In deinem Fall also (vermutlich) nur die Kasko. Insassen-Unfall und Rechtsschutz gelten im Normalfall für alle versicherten Fahrzeuge.

Die Haftpflichtprämie ändert sich da dann das stärkste Fahrzeug ein anderes ist. Dadurch ändert sich auch das jährliche Kündigungsdatum für den Haftpflichtteil, der richtet sich ja nach dem Anmeldedatum (bzw. Versicherungsbeginn) des stärksten Fahrzeuges (1. des Folgemonats außer es war am 1.).

ABER:
Solltest du ein neues, !stärkeres! Fahrzeug (als die anderen weiter versicherten) anmelden, kannst du dies bei jeder Versicherung tun und deine alte Versicherung muss die Fahrzeuge freigeben. Solltest du bei der neuen Versicherung auch Insassen-Unfall und Rechtsschutz versichern (bei der RS ist es nicht ganz sicher - kommt vor allem auf deinen Vertrag an), muss deine alte Versicherung auch diese freigeben.
Ansonsten läuft der Rest bei der alten Versicherung weiter und ist nur jährlich zur Hauptfälligkeit (Kündigungsfrist und Mindestvertragsdauern sowie Dauerrabatte berücksichtigt) kündbar.

Ois kloar? ;)


EDIT: Das mit der Wechselkennzeichenfreigabe ist übrigens eine Vereinbarung mit dem Versicherungsverband, steht also in keinem Gesetz...



21.07.2008, 21:04 Uhr - Editiert von mko, alte Version: hier
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