Rücktrittsrecht
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Re(4): Rücktrittsrecht
10.08.2008, 12:30:12

Je nach Transportfirma wird das Paket z.B. am Postamt oder im Depot von
GLS, DPD usw. für Dich zur Abholung hinterlegt oder / und es gibt vorher 2
oder 3 Zustellversuche.

Hier hätte es die Post sein sollen, wurde dann aber entgegen dieser Zusage ein Botendienst, welcher bereits einen Zustellversuch unternommen hat. Ich werde mich eben diesbezüglich morgen in Verbindung setzen, aber da ich gewohnt, daß Zustellungen mit solchen wesentlich schwieriger sind habe ich ehrlich gesagt wenig Lust mit hier herumschlagen zu müssen.

Deinem Posting entnehme ich aber, daß selbst wenn die Zustellung an sich bereits nicht zustande kommt es eine Nichtannahme wäre, richtig?



Je nach den AGB des Händlers wird die Nichtannahme der
Lieferung entsprechend behandelt. Versandkosten hin und zurück zahlst Du oder
der Händler? Das mußt Du mit dem betreffenden Händler klären.

Laut den AGB würde hier alles am Kunden hängenbleiben.


Ruf einfach den
Händler an und frag höflich und freundlich, ob Du schon jetzt und wenn ja, wie
vom Kaufvertrag zurück treten kannst. Das würde vielleicht wahrscheinlich) Dir
und ganz sicher dem Händler unnötige Versandkosten und weiteren Ärger sparen.

Vielleicht denke ich zu pessimistisch, aber hier erwarte ich mir in der heutigen Zeit kein "Entgegenkommen" mehr.


Du mußt nur auch damit rechnen, daß Du bei diesem Händler dann nichts mehr
bestellen brauchst, weil Dir der nichts mehr liefern wird. Das ist dann bei
Deinen Kundendaten hinterlegt als "Liefersperre wegen Storno bzw. Paket nicht
angenommen". lgGerhard  

Vermutlich, aber das würde mich hier nicht stören. Auch wenn ich selbst lieber österreichische Händler unterstütze, werde ich hier wohl in Zukunft eher auf große ausländische Dienste wie Amazon zurückgreifen, da ich hier nie solche Probleme hatte.

Vielen Dank Dir erneut.

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