Stammdaten-Weitergaberichtlinie der ISPA für Abmahnungen
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Stammdaten-Weitergaberichtlinie der ISPA für Abmahnungen
12.09.2008, 07:56:29
Nachdem nunmehr scheinbar auch in Österreich die Abmahnabzocke beginnt habe ich mir mal angeschaut unter welchen Voraussetzungen die Provider die Daten hergeben. Dafür gibt es eine Regelung der ISPA die sich wie folgt liest:

Der für die Verfolgung der konkreten und ähnlicher Rechtsverletzungen
zuständigen inländischen Verwertungsgesellschaft oder Privaten erteilt der
Host Provider dann Auskunft über die Stammdaten eines Nutzers, wenn
die Verwertungsgesellschaft oder der Private bei der Anfrage ein überwiegendes
berechtigtes Interesse an der konkreten Rechtsverfolgung
glaubhaft macht.

Ein solches überwiegendes berechtigtes Interesse
liegt dann vor, wenn sie/er glaubhaft und auch für einen juristischen
Laien nachvollziehbar darlegt, dass das Interesse der Verwertungsgesellschaft/
des Privaten an der Rechtsverfolgung das
schutzwürdige Geheimhaltungsinteresse des Nutzers deutlich
überwiegt.

Zusätzlich dazu muss der Anfragende
glaubhaft und nachvollziehbar darlegen, dass die Kenntnis der
Stammdaten eine wesentliche Voraussetzung für die Rechtsverfolgung
bildet.

Darüber hinaus muss das Auskunftsbegehren eine genaue Beschreibung der angelasteten Tathandlung beinhalten, die Stelle (z.B. URL), an der die rechtsverletzende Information im Netz gespeichert ist bzw. sich die rechtsverletzende Tätigkeit im Netz nachvollziehen
lässt, mit hinreichender Deutlichkeit und Ernsthaftigkeit
bezeichnen, und die verletzten Rechte so deutlich wie möglich benennen.

Im Klartext heißt das aber folgendes (theoretisches Beispiel):

Gilgi behauptet dem Provider gegenüber dass unter meiner dynamischen IP-Adresse zum Zeitpunkt xy sein Buch als PDF über Torrent abrufbar war. Dies belegt er mit Protokollen die er in der notepad.exe zusammengebastelt hat. Daraufhin erhält er vom Provider (vmtl. gegen Unkostenersatz) meinen Namen und meine Adresse.

Die Behauptung dass für eine Stammdatenweitergabe in Österreich ein Gerichtsbeschluss notwendig ist kann man also gelinde als ein Gerücht bezeichnen denn ich glaube kaum dass die ISPA diese Richtlinie aus Jux und Tollerei erstellt hat.
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http://www.zeugungsstreik.at
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