Enttäuschender Kundendienst bei Fa. Goldadler
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Enttäuschender Kundendienst bei Fa. Goldadler
23.02.2002, 16:27:02
Verfasst von: Geschäftsleitung Vienna-Night.at

Ein Erfahrungsbericht mit der Fa. Goldadler-Filiale Nussdorferstrasse:

1. 20.2.2002: Kauf aller Einzelteile zum Betrieb eines PC.
2. Zusammenbau durch Techniker im Unternehmen.
3. MainBoard liefert CMOS-CHECKSUM-ERROR beim Starten
4. betrieb nicht möglich
5. 22.2.2002: Rückgabe des fehlerhaften Teiles bei o.a. Filiale

Daraufhin entspinnt sich folgender Dialog:
(Anmerkung: Das Gespräch wurde zwischen zwei handelsrechtlichen Vollkaufleuten geführt: Prokurist Goldadler, Geschäftsführer vienna-night.at)

Goldadler: Ja Bitte?
Vienna-Night: Ich habe einen Computer bei Ihnen gekauft. Das Mainboard ist defekt. Können Sie das umtauschen?
G: Nein.
VN: Aber ich habe das Teil vor zwei Tagen bei Ihnen gekauft, und es funktioniert nicht.
G: Und?
Vn: Ich möchte es umtauschen.
G: Wir tauschen nie etwas um. Bringen Sie das Teil in die Service-Abteilung. Dort wird es geprüft... Dauer cirka 2 Werktage.
VN: Aber ich benötige das Teil sofort und kann nicht solange warten.
G: Umtausch ist nicht möglich.
VN: Kennen Sie die Worte Gewährleistung oder Kundendienst?
G: ja, ich schon, Sie auch.(??)
VN: Wenn Sie das Teil nicht umtauschen, muss ich die Sache an unsere Rechtsanwälte übergeben.
G: Tun Sie das.
VN: Ich lasse Ihnen EUR200 als Kaution hier, und Sie leihen mir ein anderes Mainboard, bis die Sache geklärt ist.
G: Nein, Sie können ein anderes kaufen...Und damit Schluss!
VN: Sie wollen mir also nicht helfen?
G: Nein.
VN: Ich werde die Sache meinen Rechtsanwälten übergeben.
G: Ich möchte Sie jetzt bitten, das Geschäft zu verlassen und nie wieder etwas bei uns einzukaufen.
VN: Ich möchte bitte den Geschäftsführer sprechen.
G: Ich bin der Prokurist und damit Ende.

etc.etc.

Ok, kurz und gut. Die Rechtsabteilung unseres Unternehmens hat sich der Sache angenommen.

Ich werde in diesem Forum weiterhin über den Verlauf der Dinge berichten.


Links zum Thema:
http://www.ris.bka.gv.at  schlagworte(mängel, Gewährleistung)
ABGB §§ 391,392 - viel spass beim Lesen
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.....
Re(5): Enttäuschender Kundendienst bei Fa. Goldadler
23.02.2002, 19:08:20
Garantie ist, wie der "sehr geschätzte GrummelGrumpf" schon mehrfach ausführte, Bestandteil keines der ihm bekannten Gesetze. Da sind wir auf die jeweiligen Bestimmungen des Garantiegebers angewiesen.

Unter Vollkaufleuten kann allerdings *pardauz* z.B. die Gewährleistung verkürzt werden. *japps*

Das ist kein Scherz, nur eine Frage sauberer Ausformulierung in den AGB (muss beispielsweise sehr deutlich gemacht werden, dass diese Verkürzung sich NICHT auf Konsumentengeschäfte nach dem KSchG auswirken). Auch die Beweislastumkehr kann ein Vollkaufmann sich unter ähnlichen Voraussetzungen in die pomadegestriegelten Haare schmieren. *istjanichtdiemöglichkeit*

Worum es aber auch noch bzw. eigentlich ausschließlich geht, lieber hochgeschätzter Dr.Ko, ist das sogenannte "Umtauschrecht", das die uns allen bekannte Flugente in diesem Fall doch glatt und nochdazu mit Hinweis auf die Rechtslage frecherweise verweigerte. Dieses sogenannte "Recht" ist in Wahrheit deswegen nur "sogenannt", weil eine altbekannt, nichts desto trotz abstruse, Erfindung beliebiger, sich gerade über schleissiges Service des jeweiligen Händlers alterieren wollender Ex-Kunden. *nachluftschnapp*

Und diese Erfindung soll, wenn ich obigem Beitrag ergriffen lausche, von der Rechtsabteilung des weltumspannenden Konzerns eingeklagt(?) werden. *echtstaun* Das wiederum finde ich, wenn schon nicht "weltum-", so doch wenigstens "schlicht spannend". Nicht so sehr die Tatsache, dass jemand will, sondern eher, wie ebendieses Wollen wohl im Einklang mit der ehrwürdigen Gerichtsbarkeit umgesetzt "werden würden könnte". Da bin ich sogar sehr gespannt drauf.
  
GrummelGrumpf
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