verwaltungsstrafverfahren verfahrensfehler??? bitte um unterstützung.
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Re(3): verwaltungsstrafverfahren verfahrensfehler??? bitte um unterstützung.
19.12.2008, 11:19:59
sorry hab mich missverständlich ausgedrückt.
die strafverfügung gegen die ich bereits einspruch erhoben habe lautete: "Das mehrspurige Fahrzeug in der gebührenfreien zone abgestellt, ohne dafür gesorgt zu haben, dass es für die Dauer daes Abstellens mit einer richtig eingestellten Parkscheibe gekennzeichnet war."

das verwaltungsstrafverfahren das daraufhin eingeleitet wurde lautet auf:" Tatbeschreibung: Sie haben das mehrspurige KFZ innerhalb der abgabepflichtigen Kurzparkzone abgestellt, ohne die Kurzparktzonenabgabe entrichtet zu haben, wodurch die Abgabe zumindest fahrlässig verkürzt wurde (Parkschein hat gefehlt)."

also was ich sagen will ist, ich habe eine parkscheibe angebracht (richtig eingestellt) ich war 1-2 minuten vor der zeit bei meinem fahrzeug als der parkscheriffff angibt. wichtig finde ich die änderung von strafverfügung die ich beeinsprucht habe zu dem verwaltungsstrafverfahren das gegen mich eingeleitet wurde.

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Öamtc und rechtsbeistand.
nun aktuell fühle ich mich in diesem forum gut beraten. ich habe momentan zeit mich selbst etwas schlau zu machen und ja, wenn zeit knapper dann Öamtc rechtsinfo einholen und ev. rechtsanwalt fragen.

danke für die (hoffentlich bleibende) rege beteiligung.

grüße
tonnendach

ps bin kein notorischer kläger/rechthaber/strafzettelkrieger/usw. fühle mich in diesem fall ungerecht behandelt. es geht auch nicht um die ursprünglich 21.- 36.- oder eventuell 70.- eur sondern um gerecht behandelt zu werden. oder geht es, was ich glaube, um primitive abzocke der gemeinde durch umsatzbeteiligte parkaufsichtsorgane.

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