LEVERMANN - Warterei ohne ende...was tun?
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LEVERMANN - Warterei ohne ende...was tun?
thesaint2paint
30.01.2001, 19:04:16
bezüglich: WARTEREI HAT DOCH GUTES ENDE...

nun ich kann ihm leider nicht gratulieren, da ich am 12.01.2001
eine bestellBESTÄTIGUNG für mein enermax netzteil 330 watt erhalten
habe, aber es bis heute nicht bekommen habe...

ich hab vor etwa 5-6 tagen angerufen und gefragt ob sie's "schon"
weggeschickt hätten oder ob's auf mich vergessen haben.
er meinte: ja sollte schon weg sein, wir werden der sache nachgehen!
ja, hat ganz ok gewirkt, vor allem weil ich am selben tag noch eine
email erhalten habe, in der stand, daß sie sich sofort darum
kümmern werden usw.

nun, ich hab jetzt das netzteil leider noch immer nicht! >:-)

ich habe in den letzten 2 tagen versucht dort jemanden zu
erreichen, was leider nicht geklappt hat - keiner hebt ab oder
düdeldü (kennt die nummer nicht)

da ich das netzteil schon MEHR als dringend brauche (eigentlich
hätte ich es spätestens letzte woche gebraucht...) wollt eich
fragen wie das rechtlich läuft.
wenn ich storniere, soll ich das per email machen? was ist wenn das
paket "zufälligerweise" gerade im umlauf ist und bei mir ankommt?
ist die firma verpflichtet das paket zurückzunehmen, oder kann ich
mir da schwierigkeiten einhandeln? :-/
ich höre nämlich immer was von lieferung innerhalb von 4 werktagen,
konnt aber diesbezüglich bei levermann nichts finden - ja wann
MÜSSTE es da sein? bis wann besteht der kaufvertrag??-)

ich würde nämlich gerne stornieren und (leider hab ich'S zu spät
entdeckt...) mir gerne eines bei PCCOMPANY kaufen!
(wenn ihr das zufällig ließt bitte um antwort.. :-) )

danke für antworten!

lg
thesaint2paint




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Re: LEVERMANN - Warterei ohne ende...was tun?
30.01.2001, 20:11:44
Rein rechtlich handelt es sich dabei um das Problem des
Lieferverzugs. (und das ist auch schon das einzige, wo ich mir 100%
sicher bin).

Ich würds so machen:

Variante A: (freundlich)
eine NAchfrist von 4 Tagen setzen (Werktagen). Du mußt das Ende der
frist genau setzen (als bis spätesten xx.yy - nicht in xx Tagen!)
Das würd ich in der gleichen Art machen, wie du seinerzeit bestellt
hast.

Variante B (unfreundlich, aber schneller)
Wieder in der gleichen Art machen, wie du seinerzeit bestellt hast,
teilst du ihnen mit, daß du auf ihre Lieferung sch...., weil sie so
lange nicht geliefert haben. Wenns doch noch kommt, dann nimms
*TRÖT* einfach nicht an und laß es zurückgehen.

Ob Variante B rechtlich zu 100% einwandfrei ist, weiß ich nicht.
Funktionieren tut sie auf jeden Fall (aus eigener Erfahrung).

Rechtlich sicher auch ok: Variante C
Annehmen und retour damit. Lt EU-Recht (heißt glaub ich
"Fernabsatzrichtlinie oder so) muß jeder Händler jede Lieferung, die
über Fax, Internetz und so bestellt wurde, innerhalb von 2 Wo nach
Empfang wieder zurücknehmen! (Problem: wie bekommst dein Geld
wieder!) Darauf MUSS dich der Händler sogar hinweisen, sonst
verlängert sich die Frist!! (glaub auf 4 Monate)

Ich persönlich würde Variante B nehmen, weil urgiert hast die Ware
ja schon. Wenn der Händler sich dann noch immer nicht an seine
Zusagen hält, ist er meinung nach selbst schuld, wenn er kein
Geschäft macht.

mfg
AVS



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