Rückgaberecht bei gewerblicher Bestellung in deutschem Onlineshop?
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Re(3): Rückgaberecht bei gewerblicher Bestellung in deutschem Onlineshop?
02.02.2009, 13:18:36
ansonsten - warum solltest du nicht auch wegen versch. probleme (z.b. fehllieferung) zurücksenden können?
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somit: rücksenden und auf vertragsbedingungen pochen.....


Du gibst dir mehr oder weniger selbst die Antwort - ja, warum nicht zurücksenden ... falls das so vereinbart ist!

Genau da liegt der Unterschied zw. Firmen- und Privatkunden.
Bei Privatkonsumenten geht der Gesetzgeber davon aus, brutal gesprochen ist der ein bissl blöd und kennt sich nicht so aus in der Geschäftswelt. Daher geht der Gesetzgeber her und sozusagen - handelt schon vorab für den Privatkonsumenten gewisse Rahmenbedingungen aus, auf die der Private ja vielleicht vergessen könnte und der (gewerbl.) Verkäufer zum eigenen Vorteil ausnutzen könnte. "Rückgaberecht? Haben Sie das VOR dem Kauf mit uns vereinbart? Nein? Ätsch, dann haben Sie auch keins." usw. Der Gesetzgeber muss also den Privatkonsumenten vor seiner eigenen Blödheit/Ahnungslosigkeit schützen.

Ganz anders beim Firmenkunden. Kauft eine Firma ein, geht man (der Gesetzgeber) davon aus, die weiß wie sie das tun muss: Erstmal AGB lesen. Passen mir da bestimmte Sachen nicht, verhandle ich oder ich kauf halt woanders ein.
Bei einer Firma braucht keiner anzunehmen, die ist ein bissl blöd und kennt sich nicht so aus in der Geschäftswelt. Denn falls das so wäre - SSKM, wird diese Firma sowieso in der Geschäftswelt nicht lange überleben.
Selbstverständlich gibts auch bei b2b gesetzliche Spielregeln. Nur gibt es sehr viel weniger "Schutzmechanismen", die einen gewerbl. Käufer vor seiner eigenen Blödheit/Ahnungslosigkeit schützen.
--  
Toleranz ist vor allem die Erkenntnis, dass es eh keinen Sinn hat, wenn man sich aufregt.
(Helmut Qualtinger)

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