Anzeige wegen Parken im Kreuzungsbereich
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Re: Anzeige wegen Parken im Kreuzungsbereich
26.02.2009, 00:22:16
Also mein Senf dazu ...
Es gibt zwei bis drei Punkte die man dabei bedenken muss:
1. Prinzipiell hat deine Anonymverfügung durch das falsche Datum und falsche Wagenfarbe die Aussagekraft von WC Papier.
2. In unserer schönen Stadt Wien gibt es keinen Einspruch mehr.
Anstatt unsere Gesetze zu achten bilden sich die Behörden ein, dass der Fahrzeughalter jederzeit, neben seiner eigenen Zeugenaussage auch noch beweisen können muss wo sein Fahrzeug wann nicht war ...
Nach Gesetzestext müßte dir die Polizei beweisen, dass dein Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt dort abgestellt war ... die sagen natürlich, dass hat ein Beamter doch so aufgeschrieben ... ohne Unterschrift und vermutlich auch nicht mal nachvollziehbar welcher Beamte das war ...
Trotzdem du musst nun beweisen, dass dein Auto an einen anderen Ort abgestellt war ...
Außerdem gilt da dann das Prinzip, dass Aussagen von bekannten nicht anerkannt werden, weil das Freunde sein könnten, die befangen sind.

Soviel also zu unseren Rechtsstaat und der Möglichkeit von Einsprüchen bei Strafverfügungen in Wien.

Das das ganze natürlich schwerer Amtsmissbrauch ist ist eine andere Sache ... aber seit kurzen ist es ja auch normal, dass Leute, die gerade aus der U-Bahn steigen auf Grund von verwechslungen von der Polizei Krankenhausreifgeschlagen werden ... und der Polizeipräsident erkennt einfach nicht was seine Leute falsch gemacht haben könnten ... laut deren Berichten ist doch alles nach Vorschrift abgelaufen ...
http://www.kurier.at/nachrichten/297839.php

3. Der dritte und leicht fragliche Punkt ist der politische ...
In dem kommt es jetzt auf die Vitamine an die man so hat.
Natürlich wollen unsere Bonzen ja keine Strafen zahlen erheben einspruch machen einen Anruf und die Sache ist gegessen ...



Aus allen diesen Gründen habe ich mich persönlich zur bösesten aller gegenmaßnahmen entschieden.
Traue mich aber nicht diese zu posten ...
Ich liebe unser Rechtssystem.

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