Anwaltskosten????
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Re(5): Anwaltskosten????
21.03.2009, 12:52:05
hat nicht jeder anwalt so ein gstanzl in seinen bedingungen stehen wie... "versprechen kann ich nichts, dafür halte ich das auch" stehen? wie willst einem anwalt ein versagen nachweisen, wenn er behauptet sein möglichstes getan zu haben?


Wenn er sich z.B. nachweislich irrt.

du verdrehst da was... der mündige bürger haftet für sein tun, ganz egal was er tut... schon wegen der optik gehörts umgedreht.


Geh bitte - betr. "Optik", schau es dir im Kontext zu i-designs Posting an, auf das du kommentiert hast:
Wenn ein RA eine Lawine für 2 Briefe und 1 Telefonat verlangt, ist das die Bezahlung seiner Arbeit, seines Knowhows und eben auch seiner Haftung (... für seine Arbeit!). Wie du dazu assozierst, dass eigentlich eh jeder grundsätzlich für alles haftet, was er tut, ist mir bisschen schleierhaft. Klar, die 2 Briefe könnte genauso "jeder" (andere) schreiben und würde dafür haften. Nur, wenn er einen Blödsinn schreibt - was im Kontext bei einem Nicht-RA eher sehr wahrscheinlich ist - haftet er mit der Einschränkung seines Nichtwissens und das heißt: er haftet praktisch garnicht.
Drum schreibt er dir die 2 Briefe wahrscheinlich nicht für 1.200,- wie der RA, sondern für 1,-. Allerdings, ca. soviel ist auch seine Haftung für den Inhalt der Briefe wert, im Gegensatz zum RA.
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