Was machen Was geht? Niedermeyer!
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Re: Was machen Was geht? Niedermeyer!
30.03.2009, 11:00:24
Forumsuche:
http://forum.geizhals.at/search.jsp?k=gew%C3%A4hrleistung&author=grummelgrumpf&topic=&area=0&maxAge=2year&x=0&y=0

zudem:
  Gewährleistungsbehelfe

Der Gesetzgeber hat die Behelfe (Wandlung, Preisminderung, Verbesserung, Austausch) belassen, aber einen Vorrang der Verbesserung (des Austausches) vorgesehen. Der Übernehmer kann zunächst - unabhängig von der Art des Mangels - nur Verbesserung oder Austausch verlangen.

Preisminderung oder Wandlung kann er nur verlangen, wenn

    * Verbesserung oder Austausch unmöglich sind oder für den Übergeber einen unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellen würden, wobei auch die mit der Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten zu beachten sind;
    * der Übergeber Verbesserung oder Austausch verweigert
    * oder nicht in angemessener Frist vornimmt;
    * Verbesserung oder Austausch für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären;
    * Verbesserung oder Austausch dem Übernehmer aus triftigen Gründen, die in der Person des Übergebers gelegen sind, unzumutbar sind.

Wandlung ist allerdings bei geringfügigen Mängeln immer ausgeschlossen.

Quelle:

ICH WILL DEN GRUMMELGRUMPF zurück!
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Zitat von \\ H //: wenn i Probleme will kauf ich online und zahl per Vorkasse
Quelle: http://forum.geizhals.at/t591666,5002602.html#5002602

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