Arbeitnehmerveranlagung - Frage
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Re(3): Arbeitnehmerveranlagung - Frage
01.04.2009, 11:06:54
Gut für dich:
Grundsätzlich kann jeder Ösi bei den Werbungskosten eintragen was er will. Ein Computerprogramm wird kurz das ganze auf gröbere Abweichungen überprüfen und wenns nichts findet als gut befinden. Es gibt Stichproben, so das alle paar Jahre jemand lebendiger deinen Steuerakt überfliegt. Alle wieviel Jahre das statstisch jetzt sein soll kann ich dir nicht sagen. Ich glaub aber irgedwas unter 7 Jahren (nach 7 Jahren darfst alle deine Unterlagen wegschmeissen).

Ergo wenn du jedes Jahr ähnlich hohe Werbungskosten hast, diese für deine Berufsgruppe nicht ungewöhnlich sind und es keine groben Schwankungen zwischen den Jahren gibt (am Besten eine langsame Steigerung;-)) kannst du dahin schreiben was du willst.

Gut für alle anderen, bzw richtig:
Grundsätzlich hat ein Computer einen Privatanteil von 40%, ausser du kannst etwas anderes beweisen (zB er steht im Büro, welches nicht zuhause ist). Des Weiteren musst du die Kosten für den Computer falls er mehr als € 400 gekostet hast auf mindestens 3 Jahre (falls du jetzt Student bist und in absehbarer Zeit zum arbeiten beginnst kann es vorteilhaft sein es auf längere Zeit zu verteilen) verteilen.

Ergo:
1400-40% = € 840
840/3 = € 280
Du kannst diese Jahr € 280 als Werbungskosten absetzen.
Den Digitalstift kannst als geringwertiges Wirtschaftsgut (unter € 400) sofort aufeinmal absetzten. Richtigerweise müsstest du nachweisen, dass du ihn nicht Privat benutzt (zur Häufigkeit der Nachfrage siehe oben).

Also schreibst heuer € 400 bei den Werbungskosten rein, fallst ein Gutmensch bist, wer wird den schon in seiner Steuererklärung besch...>:-)


Mfg Matthias
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