gute Autowaschanlage (in Wien)?
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Re: gute Autowaschanlage (in Wien)?
heh
08.04.2009, 19:36:21
Hallo Martin,
wenn Du eine gute Waschanlage suchst und ein neueres Auto hast, solltest Du aber vorher nebenbei auch mal die Geschäftsbedingungen des Waschanlagenbereibers studieren.
Ich habe da bei den Jet Tankstellen schon sehr schlechte Erfahrungen diesbezüglich gemacht.
Bei mir hat es konkret die Voderen Kennzeichen samt Unterlage von beiden Seiten her aufgebogen. Hab das dem Tankstellenpächter weitergegeben, welcher eine Schadensmeldung ausgefüllt hat. Nach wenigen Tage bekam ich von Jet-ConocoPhillips ein Schreiben, dass für diesen (und auch viele andere Schäden; siehe unten) gemäß Ihren AGB keine Haftung übernommen wird.

Hab mir daruafhin die AGB mal genau angesehen.
Hier ein Auszug der AGB bei JET.:

Unter Punkt 4:
"Haftung für Beschädigung außen an der Karosserie angebrachten Teile (egal
ob serienmäßig oder nicht) bleibt ausgeschlossen, es sei denn es liegt eine grobe Fahrlässigkeit vom Betreiber vor".
Da es sich bei robusten Teilen wie z.B.: Türen, Kotflügel, Motorhaube,
Stoßstange oder Kofferraumdeckel ebenfalls um Anbauteile an die Karosserie handelt, würde sich JET bei dieser  Formulierung sogar bei einem wegreißen der Motorhaube (z.B. Einhängen einer defekten Bürstenwalze oder Fehlsteuerung des Querbalkens beim Trocknen) aus Ihrer Verantwortung ziehen.
Vom Wegreißen kleinerer Teile wie z.B. Original Außenspiegel, Spoiler oder
Seitenschweller will ich mal gar nicht sprechen.
Selbst bei einem technischen Gebrechen, was ja grundsätzlich (bei korrekter Wartung)keine grobe Fahrlässigkeit des Betreibers darstellt, schaut der Kunde durch die Finger

Unter Punkt 2.:
Verpflichtung des Kunden, das er den Waschanlagenbetreiber auf mögliche
Umstände einer möglichen Beschädigung am Fahrzeug aufmerksam machen muss.
Super das ein Nicht-Fachmann Schäden an der Waschbox feststellen kann (muss) ?-)

Laut ÖAMTC Bericht haben andere Tankstellenketten teilweise die selben oder ähnliche Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stehen.
Dieses Formulierung wurde zwar in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht (BVG)als unzulässig erklärt, aber in Österreich habe ich hiervon keine Ahnung.

Also Glückauf, wer mit seinem geliebten Auto noch in die Waschbox fährt ?-)

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