Absetzbarkeit Steuerausgleich - berufsbegleitendes Studium
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Re(3): Absetzbarkeit Steuerausgleich - berufsbegleitendes Studium
15.04.2009, 11:05:30
https://www.bmf.gv.at/Steuern/TippsfrdieArbeitneh_7636/WasknnenSiebeimFina_7924/wasknnensie.htm#Sonderausgaben  im Einzelnen

Einfach nach Schulung bzw. Umschulung suchen und dann hast eh schon den ganzen Absatz vor dir :)

Und wegen der Studienreise:

StudienreisenRz389-390

Aufwendungen für Studienreisen sind dann Berufsfortbildungskosten, wenn sie eindeutig von Privatreisen abgegrenzt werden können und folgende Voraussetzungen vorliegen:
Planung und Durchführung der Reise erfolgen entweder im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation oder in einer anderen Weise, die den beruflichen Anlass einwandfrei erkennen lässt.
Erworbene Kenntnisse müssen einigermaßen im Beruf verwertbar sein.
Programm muss auf die Berufsgruppe zugeschnitten sein, sodass es für Berufsfremde nicht von Interesse ist.
Programm muss – orientiert an der Normalarbeitszeit – durchschnittlich acht Stunden täglich betragen.Rz389


Treffen diese Voraussetzungen zu, sind alle damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Teilnahmegebühren, Kongressunterlagen) als Werbungskosten absetzbar. Bei Studienreisen mit Mischprogramm können hingegen nur eindeutig abgrenzbare Fortbildungskosten (z. B. Teilnahmegebühren, Kongressgebühren) als Werbungskosten abgesetzt werden.Rz390




Liebe tut weh, Essen macht dick, Leben strengt an ;)
15.04.2009, 11:13 Uhr - Editiert von Arrris, alte Version: hier
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