Vignette auf neues Auto "übertragen"?
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Re(6): Vignette auf neues Auto "übertragen"?
16.05.2009, 12:35:30
jein. dass du die vignette hast (und den abschnitt noch dazu) ist schon mal gut. du brauchst allerdings noch einige weitere unterlagen, wie zb den zulassungsschein des fahrzeuges.. den du ja natürlich nicht hast, da das auto nicht angemeldet ist. aber ok, dafür könntest du ja auch den zulassungsschein von deinem "richtigen" auto nehmen.

das nächste problem ist dann allerdings die werkstattrechnung, die du bei einem öamtc-scheibenbruchantrag brauchst. und das muss sogar eine richtige rechnung sein, eine proformarechnung allein wird nämlich nicht akzeptiert.

zu meiner zeit, als ich dort noch gearbeitet hab, gabs allerdings ein eigenes formular für die "selbsteinbauer", die die scheibe eben selbst und nicht in der werkstatt eingebaut haben. wobei ich befürchte, dass du in dem fall zumindest eine rechnung der neuen windschutzscheibe brauchst...

du siehst, dass es da eigentlich kaum schlupflöcher gibt..
deine einzige chance ist wahrscheinlich, dass du einen besonders dummen stützpunktmitarbeiter findest der auf irgendein von mir aufgelistetes dokument vergisst |-D und das wird wohl schwer werden, da jeder landesverein für jeden einzelnen falsch akzeptierten scheibenbruchantrag strafe zahlen muss...

hier nochmal der link:

http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1098194.html

von einem selbsteinbauerformular steht hier gar nix mehr, aber ich glaube mich zu erinnern dass das noch nie der fall war. am besten mal anrufen und fragen.






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