Gebrauchtwagen-Import aus der Slowakei
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Re(4): Gebrauchtwagen-Import aus der Slowakei
03.07.2009, 13:46:57
Ein Freund von mir war dort Botschafts-Attachee und hat sein Auto
nach Rückkehr gebraucht importiert. Wenns wirklich ein Problem ist, kann ich
ihn fragen, was alles nötig war.mfglukas


das gilt dann aber als Übersiedlungsgut, oder? Und da gibts andere (viel einfachere) Regelungen als beim normalen Import.

ich werd am Montag die genauen Daten von dem Fahrzeug bekommen. Erst dann kann ich anfangen, mich bei Finanzamt und BMW direkt zu erkundigen...
Danke einstweilen einmal!

  Slowakei: EU, Schengen, Euro, Freie
Niederlassung, Flat Tax etc. Die haben ALLE EU Gesetze nahezu ausnahmslos
umgesetzt.


ich frag mich nur, warums dann nicht mehrere Leute gibt, die sich ein Auto von dort holen ?-)
Ich hab halt noch niemanden gefunden, ders wirklich schon mal gemacht hat...

und wenn man googelt, kommt man immer wieder zu den Drittländern - auch wenn die Slowakei bereits bei der EU ist :/


Import aus Drittländern

Im Ausland (vom Verkäufer):

• Kennzeichen (ausländisches Überstellungskennzeichen)
• Beglaubigter Kaufvertrag (bei Kauf von Privatpersonen) oder saldierte Rechnung
• Ausfuhrerklärung des Exporteurs (nicht bei Privatkauf!) d.h. vom Händler, von dem die Rechnung stammt:
Muss bei der Ausfuhr zollamtlich bestätigt werden, damit die eventuell bezahlte Mehrwertsteuer vom ausländischen Händler refundiert werden kann
Höhe und Art der Vergütung muss mit Händler vereinbart werden. Ist nicht in allen Ländern möglich!
Keine Vergütung der Umsatzsteuer bei Privatkäufen
• Warenverkehrsbescheinigung = EUR 1 (vom Händler) bei Fahrzeugen mit Präferenz-Ursprung.
• Bei Fahrzeugen, die in folgenden Ländern (oder der EU) erzeugt und direkt von dort importiert werden: Schweiz, Island, Norwegen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Polen, Rumänien, Bulgarien, Türkei, Israel und den Färöer Inseln
Zollsatz ist Null!

Ausländische Grenze:

• Ausfuhrerklärung bestätigen lassen
• Saldierte Rechnung vorlegen
• Nachweis des im Ausland entrichteten Entgelts
• Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (Schenkung) oder Preis im Kaufvertrag vom Zollbeamten





03.07.2009, 13:56 Uhr - Editiert von yangel, alte Version: hier
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