Vom Kauf zurücktreten, geht das?
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Re(2): Vom Kauf zurücktreten, geht das?
25.09.2009, 18:32:47
Du hast PM.


Schade. Uns hätte brennend interessiert, was du dir da zusammenspinnst.

Worum es hier nämlich geht, wäre, unterliegt der TE, wenn er als Firma bestellt hat, dem Konsumentenschutzgesetz oder nicht. Und dazu zitier ich mal bisschen:

Wann kommt das Konsumentenschutzgesetz zur Anwendung?

Das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist nur auf Verbrauchergeschäfte anzuwenden. Verbrauchergeschäfte sind Rechtsgeschäfte zwischen einem Unternehmer auf der einen und einem Verbraucher (Konsumenten) auf der anderen Seite. Geschäfte zwischen Unternehmern und solche zwischen Nichtunternehmern unterliegen nicht dem KSchG.

Wer ist „Unternehmer“, wer „Konsument“ ?

Unternehmer ist nach dem KSchG jemand, für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört, wobei Unternehmen als „jede auf Dauer angelegte organisierte, selbständige wirtschaftliche Tätigkeit“ definiert wird. Eine Gewinnausrichtung des Unternehmens ist ebenso wenig erforderlich wie eine bestimmte Betriebsgröße, Mindestkapital oder eine sonstige Mindestorganisation. ...

Geschäfte, die zum Betrieb des Unternehmens gehören

Darunter fallen nach der großzügigen Rechtsprechung alle Haupt-, Hilfs- und Nebengeschäfte, die irgendwie den Unternehmensinteressen dienen und nicht nur solche, die unmittelbar zum Gegenstand des Unternehmens zählen. Ein Unternehmergeschäft liegt demnach auch vor, wenn ein Unternehmer mit einem branchenfremden Unternehmer kontrahiert, zB wenn ein Tischler bei einer Druckerei Visitenkarten bestellt. Unter Geschäfte, die zum Betrieb des Unternehmens gehören, fallen ferner auch Darlehensgewährungen, Kredite an fremde Unternehmen, Beteiligungen und Betriebsausweitungen. Ist ein Geschäft zum Teil der privaten und zum Teil der unternehmerischen Sphäre zuzuordnen, gilt es als Ganzes als Unternehmergeschäft.




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