Reiserücktritt-Vollschutz
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Re: Reiserücktritt-Vollschutz
06.10.2009, 16:58:03
Du solltest das ganze lesen:

d.h. du bekommst gar nix ,weil dein Freund nicht schwer krank ist und du vorher gewusst hast , dass er vielleicht nicht frei bekommt.....


Unter Produkt- und Verbraucherinformationen:


Reiserücktritt-Versicherung ersetzt die
• vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten
Reisearrangement bei Nichtantritt der Reise;
• Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt.
Versichert ist u .a. die nach Vertragsabschluß auftretende unerwartete
schwere Erkrankung der versicherten Person oder eines nahen
Angehörigen, die die planmäßige Durchführung der Reise unzumutbar
macht. Eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus
dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Arbeits- und
Reisefähigkeit heraus konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem
Reiseantritt entgegen stehen und Anlass zur Stornierung geben.
Weitere versicherte Ereignisse siehe § 2 AVB RR.
Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Ereignisse, mit denen zur
Zeit der Buchung zu rechnen war. Weitere Ausschlüsse in §§ 3 AVB
RR, 5 AVB AB.
Tritt ein versichertes Ereignis ein, so müssen Sie die Buchung
unverzüglich stornieren, um die Stornokosten möglichst gering zu
halten. Je später Sie stornieren, desto höher werden diese. Wird erst
später storniert, weil die erhoffte Heilung oder Besserung nicht eintritt,
kann die Ersatzleistung gekürzt werden (s. § 9 AVB AB). Vermeiden
Sie diese Kürzung, indem Sie sich bei schweren Erkrankungen oder
Unfallverletzungen unverzüglich an die Assistance wenden. Diese berät
Sie zur Frage, ob storniert werden soll. Folgen Sie der Empfehlung,
kommt eine Kürzung der Versicherungsleistung nicht in Betracht.

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