Gewährleistung/Rückgabe bei Lieferung eines defekten Geräts
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Re(2): Gewährleistung/Rückgabe bei Lieferung eines defekten Geräts
09.01.2010, 09:57:41
Wenn ein Gerät sich nach dem Kauf als Defekt erweist, dann hat der Endverbraucher (Käufer) die freie Wahl von mehreren Möglichkeiten:
- Rücktritt vom Kauf, d.h. kompletten Kaufbetrag zurück erhalten (KEIN Gutschein um nur in dem Geschäft wieder zu kaufen, sondern Auszahlung!)
oder
- Umtausch
oder
- Minderung vom Kaufbetrag, d.h. der Minderungsbetrag wird ausgezahlt
oder
- Reparatur
Hierbei sind unterschiedliche Zeitspannen zu beachten. Für ein Neuwagen gelten andere Zeite, als für einen PC.
Wenn man z.B. bei einem PC nach 1 Woche Nutzung feststellt, dass Teile im PC (Grafik, Sound, HDD usw.) defekte aufweisen, kann man vom Kauf immer noch zurück treten, da dies versteckte Mängel sind. Bei Defekten Geräten ist es völlig uninteressant ob diese Gebrauchsspuren aufweisen! Natürlich mit der Ausnahme - unsachgemäßer Gebrauch! Bei einem Neuwagen können versteckte Mängel/Defekte sich auch erst nach mehreren Wochen zeigen.

Was viele Händler gerne in AGBs aufnehmen ist eben 1. Reparatur versuch, wenn dies nicht geht, dann Umtausch. Und alles andere wird von den AGB ausgeschlossen.
Dies ist nicht rechtmäßig. In jedem Fall steht das BGB über den AGBs, was bedeutet, wenn Endverbraucher in AGB schlechter gestellt wird als im BGB ist der Pasus der AGB nichtig!

Bei der Rückgabe von Geräten nach Fernabsatzgesetz kann der Händler nicht in jedem Fall 50 EUR abziehen.
Der Abzug durch Nutzung wurde weiter eingeschränkt, hier haben die Gesetzgeber den "normalen" Gebrauch als Abzugsmöglichkeit ausgeschlossen. D.h. bei evtl. Schäden die durch Auspacken, Ansehen und Ausprobieren entstehen können, darf nichts abgezogen werden.

Vor der Rückgabe egal ob Defekt oder nach FernAbG immer Fotos machen und wenn möglich einen Zeugen dabei haben. Als Zeugen werden schon lange KEINE Familienmitglieder anerkannt, weil klar ist, dass diese für den Käufer aussagen!
Die Rücksendung immer als versichertes Paket schicken.
Per Rücksendeaufkleber der Händler nicht in Paketbox legen, sondern am Postschalter abgeben und dort die Einlieferung bescheinigen lassen.

Wer auf absolut Nr. Sicher gehen will schaut erst mal bei Amazon.de vorbei und bestellt dort. Auch wenn Amazon.de, bei Geizhals.at/Deutschland selten als Topanbieter gelistet ist, so sind sie doch gleichgünstig, teilweise sogar günstiger als der Topanbieter, da ab 20 EUR Warenwert keine Versandkosten anfallen! Ausserdem ist eine schnelle Lieferung im Preis mit drin ;-).
Rückabwicklungen sind bei Amazon.de so leicht und unkompliziert wie bei keinem anderen Online-Händler!
Weiter zu berücksichtigen sind die Bewertungen. Was nutzt ein super Angebot, wenn der Händler schlecht bewertet wurde und der Ärger damit vorprogrammiert ist. Lieber auch mal etwas mehr bezahlen.

VG
Chrisi

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