Problem mit Vermietering/Rechtsfrage
Geizhals » Forum » Haushalt » Problem mit Vermietering/Rechtsfrage (44 Beiträge, 953 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.
Re: Problem mit Vermieter/Rechtsfrage
04.02.2010, 00:34:29
Ich sehe da eher große Vorsicht und vielleicht auch ein Kommunikationsproblem aber noch keine Bösartigkeit. Wie liegt dir denn "das ok von der Vericherung" vor? Hörensagen, Telefonanruf von der Versicherung oder rechtsverbindlich und schriftlich? So wie sich manche Versicherungen vor dem Zahlen drücken, wundert es mich nicht, dass dein Vermieter erst die Zahlung der Versicherung als verbindlichen Beweis deiner Schuldlosigkeit anerkennt.

Neuerdings steht die Verzögerung im Widerspruch zur Wohnrechtsnovelle 2009, die vorschreibt, dass Kautionszahlungen "unverzüglich" dem Mieter zurückzuerstatten sind (was "unverzüglich ist, hat der Gesetzgeber jedoch verschwiegen - meiner Einschätzung nach dürften das aber nicht mehr als 14 Tage sein). Ausgenommen ist natürlich, wenn der Vermieter berechtigte Forderungen an den Mieter hat (Schäden, ausstehende Mietzahlungen,...). Ob der Verdacht eines vom Vermieter verursachten Schadens, den eine Versicherung im Rahmen der Schadensbegutachtung klärt, eine "berechtigte Forderung" ist, wage ich allerdings zu bezweifeln.

Wenn dir fad ist, kannst Du den Vermieter in der Zwischenzeit auffordern, dir schriftlich mitzuteilen, wo und auf welche Art er deine Kaution seit 1. Oktober 2009 "fruchtbringend" angelegt hat und dir in der Zwischenzeit die Zinsen für deine kaution ausrechnen. Und wenn dir ganz fad ist, kannst ja ein Begehren auf Festellung des Kautionsrückzahlungsanspruchs im Außerstreitverfahren abgeben. Freunde machst Du dir damit aber sicher nicht.

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung