Fotographieren beim Autofahren
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Re(3): Fotographieren beim Autofahren
20.03.2010, 09:38:51
wie siehts denn da bitteschön mit den persönlichkeitsrechten aus? darf eine privatperson im öffentlichen verkehr einfach so nach lust und laune andere personen/fahrzeuge filmen, die zufällig vor ihm fahren?

Ah so? Wie machst du das im Urlaub? ;)

Natürlich darf eine Privatperson in unseren Breiten in der Öffentlichkeit fotografieren oder filmen, was sie will (Ausnahmen wie Militätsperrgebiete etc. ausgenommen.
von datenschutz ist hier meiner meinung nach auch weit und breit nichts zu erkennen...

Datenschutz bzw. Persönlichkeitsrechte würden erst betroffen, wenn solche Aufnahmen einer (breiten) Öffentlichkeit zugänglich gemacht würden. Und auch nur dann, wenn betroffene Personen nicht zur Unterstützung von "Atmosphäre" (z.B. Ptrater volol mit Leuten, Cafehaus, Restaurant, Oper etc.) mit auf den Bildern (Filmen) sind, sondern explizit die Personen das Motiv darstellen. Wirklich kritisch (teuer) wird es erst, wenn dabei Personen herabwürdigend dargestellt werden.

Also, bitte, ich kann diese Übertreibungen und das unnötige Geschrei mit "Persönlichkeitsrechten", "Recht am eigenen Bild" wegen jeder Kleinigkeit schon nicht mehr hören.

In jeden Thread, der Bilder mit Menschen beiinhaltet, kommt zumindest als drittes Posting die Frage "und ist das mit den Rechten geklärt, hast einen Vertrag?" Schauderlich - obwohl ich das bei meinen Fotos sogar bejahen kann.
  
Euer CWsoft
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