auch für GH interessant?
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Re(6): auch für GH interessant?
14.03.2010, 03:48:59
Vollkommen praxisfremd. Händler sind oft nicht bei einem Vergleich gelistet, in extremen Fällen über 100. Wie soll man 100 verschiedene Vergleicher angleichen? Pro Vergleicher einen Shop oder wie stellst Dir das vor?

Und bei uns steht eh dabei "Die gelisteten Angebote sind keine verbindlichen Werbeaussagen der Anbieter!" - das müßte man eben fett machen und schon beim Einsteigen auf die Webseite zusätzlich mit dem Hinweis, daß die Preise nicht live generiert werden können. Dazu noch Datum und Uhrzeit des Preises. Das muß man natürlich dann "[x] Ja, ich hab's verstanden" anklicken. Nach fünf Minuten oder so läuft das Cookie ab und der Hinweis erscheint wieder - könnte ja ein Internet-Cafe sein und man weiß ja nicht, ob das der selbe User ist.

Ja, man könnte Preise natürlich einfach "live" einspielen, ergo an der DB vorbei, was zur Konsequenz hat, daß man Irrläufer überhaupt nicht mehr erkennt. Wir setzen recht viele Resourcen dazu ein, auch die Validität eines Preises zu prüfen, was dann komplett flöten geht und dann Mondpreise angezeigt werden würden.

Anderes Problem sind die Distrihändler, die oft nur 1x am Tag eine neue Liste bekommen... dann noch Affiliates, die irgendwann irgendwelche Daten generieren, von denen weder der Shop noch der Vergleicher weiß, von wann die Daten sind...

In der Konsequenz des Urteils, ist das die extreme Gefährdung von hunderttausenden Arbeitsplätzen, weil den Preisvergleicher praktisch die Existenzgrundlage entzogen wird. Wenn Händler nicht kostengünstig werben können (im Vergleich zu Printmedien/Fernsehen), dann wird auch die Händlerlandschaft darunter mehr als leiden. Die kleinen Händler können nur überleben, wenn Sie jetzt schon bekannt genug sind, neue Händler haben überhaupt keine Chance mehr und schlußendlich werden nur einige Große überleben. Anscheinend hat Deutschland zu wenig Arbeitslose... Das wiederum spielt in die Hände der Konzerne, die allen Händlern gerne "ihre" Preise aufoktruieren würden und es jetzt auch schon tun. Ergo, dann gäbe es nur noch sogenannte "unverbindliche Preisempfehlungen", die natürlich nicht unverbindlich sind und das wiederum kann nicht im Interesse des "Verbrauchers" sein.

Würde das BGH derartiges auch auf (PC)-Zeitschriften umlegen, deren Anzeigen schon bei der Veröffentlich größtenteils veraltet sind, na dann Mahlzeit...

Wenn ich via Internet bestelle, muß ich keinen Shop besuchen, und kann mich jederzeit von der Seite vertschüssen, wenn mir der Preis bei der Bestellung als zu hoch erscheint.

Das BGH verkennt auch den sogenannten "Vorteil". Wenn ich an erster Stelle gelistet bin und der Preis in der Zwischenzeit erhöht werden mußte, ist das NUR von Nachteil für den Händler. Jeder Klick resultiert in Kosten, die meisten User sind ang'fressen, wenn der Preis im Shop höher ist. Der Händler verliert also nicht nur einen potentiellen Kunden möglicherweise für immer, es kostet ihm auch eine Menge Geld und bringt ihn hier möglicherweise auch eine schlechte Bewertung ein.

Nächste Konsequenz wird sein, daß die Händler bei Ausverkauf des Artikels keinen Vertrag mit dem User abschließen, weil niemand MUSS jemanden etwas verkaufen, was den Frustfaktor beim User weiter erhöhen dürfte.

Logischerweise hängen fast alle Preise vor allem bei Computern am US-Dollar, ergo jede Schwankung kann zu einer unmittelbaren Preiserhöhung führen, weil die Margen in dieser Branche einfach zu knapp sind, um Währungsschwankungen abzufangen. Insbesondere wenn ein Artikel ausverkauft wird, kann die nächste Lieferung ein paar Euro teurer sein.

Bevor Du also etwas schreibst, denk' zuerst einmal gründlich darüber nach. Denn so einfach ist diese Problematik nicht zu lösen.

lg,

Eliot

"640kb ought to be enough for anyone."
"We will never make a 32-bit operating system, but I'll always love IBM."

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