das Anhalten durch ein Polizeiauto auf der Autobahn
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das Anhalten durch ein Polizeiauto auf der Autobahn
13.03.2010, 20:07:45
wie das Thema schon sagt, bin ich heute angehalten worden durch einen Polizeiwagen. Das Komische an der ganzen Sache war eigentlich, dass ich den ersten Versuch mich anzuhalten, nicht überrissen hab. Sie haben mich überholt und haben sich dann vor mir eingeordnet (kein Blaulicht - kein bitte folgen - keine Kelle). Ich muss zugeben, ich kenn sowas eigentlich nur aus Reportagen und dort sind die Anhaltezeichen immer unmissverständlich.
Kurze Zeit später blinkten sie rechts und fuhren am Standstreifen. Ich dachte mir nichts und fuhr normal geradeaus weiter. Erst dann überholten sie mit Blaulicht, und winkten mit der Kelle aus dem Fenster. Ist das normal?
Ich schreib das eigentlich, da es mir ein andermal in einer Ortschaft etwas ähnliches passiert ist. Damals wurde der Verkehr über einen Parkplatz umgeleitet (es war schon dunkel) wo sich auf der linken Seite ein paar Polizisten aufhielten. Ich dachte mir nichts dabei, und - ja, ihr habt richtig geraten - ich fuhr geradeaus weiter... bis einer von ihnen mir nachgepfiffen hat. Jedenfalls konnte ich mir anschließend anschauen, wie das eigentlich gedacht war: die Autos sollten auf Höhe der (meiner Ansicht nach unmotiviert wirkenden) Polizisten anhalten, das Fenster runterkurbeln und ein paar Takte mit ihnen reden. Auch hier wurde weder Kelle noch sonst irgendeine Handbewegung verwendet.

Gibts denn hier keine Anweisungen, die Polizisten einzuhalten haben? Mir war das nämlich in beiden Fällen zutiefst peinlich, obwohl ich nichts dafür konnte.

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Re(3): das Anhalten durch ein Polizeiauto auf der Autobahn
13.03.2010, 22:26:35

das ist es ja... beide Male kein einziges Wort darüber! Ich versteh das
nicht. Nicht mal die Frage: "warum haben Sie denn beim ersten Mal nicht
angehalten?" - N I C H T S."Führerschein, Fahrzeugschein bitte", das wars. Und
ich bin auf dem Pannenstreifen gestanden, wo die Leute knapp links daneben
ihre 130+ fahren. Das hätte man anders haben können (z.B. auf einem Rastplatz)


Im Bereich des Straßengüterverkehrs treten in letzter Zeit vermehrt Fälle auf, wonach ein
Lkw von der Verkehrspolizei am Pannenstreifen zwecks Kontrolle von Fahrzeug- bzw.
Frachtpapieren oder der Einhaltung der Fahrzeit angehalten wird. Dies ist vor allem aus
verkehrssicherheitstechnischen Gesichtspunkten sehr problematisch. Bereits einige Male sind
Verkehrsunfälle mit letalem Ausgang dadurch entstanden, dass ein (alkoholisierter,
übermüdeter oder mit überhöhter Geschwindigkeit fahrender) Fahrzeuglenker mit dem
Fahrzeug der Polizei bzw. dem angehaltenen Fahrzeug kollidierte.

Liegt keine Übertretung der StVO, des KFG, des GüterbeförderungsG, des
GefahrgutbeförderungsG etc. vor, die eine akute Gefahr für die übrigen Verkehrsteilnehmer
darstellt bzw. bestehen auch keine diesbezüglichen Verdachtsmomente, so ist es nicht
gerechtfertigt routinemäßige Verkehrskontrollen auf dem Pannenstreifen durchzuführen.

Das Anhalten von Fahrzeugen durch Organe der Straßenaufsicht auf dem
Pannenstreifen muss solchen Fällen vorbehalten werden, in denen Gefahr in Verzug
vorliegt.


http://public.wuapaa.com/wktirol/2006/files/panne.pdf

13.03.2010, 22:27 Uhr - Editiert von hellbringer, alte Version: hier
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