Versicherungsvertrag vorzeitig bzw. nach § 5b kündigen?
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Re(6): AK...
22.03.2010, 22:46:04
Bin gerade draufgekommen, dass ich die ABGs mit dem Hinweis auf das 2-wöchige Rücktrittsrecht erst am 15.02.2010 per Brief zugestellt bekam. - Bei der Unterzeichnung wurden mir kein AGBs ausgehändigt.  

Sogar in der Vertragsinformation steht. "Vertragsbeginn: 01.03.2010"
Die Vertragsnummer bekam ich auch erst am ~20.02.2010 zugesandt. "Salzburg 15.02.2010"
Es steht auch das dabei "Anlage: Versicherungsbedingungen"

Jedenfalls war die Rücktrittsfrist dann wohl schon mit 1.3. vorbei, oder?


Nein, weil wenn die das schreiben am 15.02.10 verfassten und am gleichen Tag oder Tage später wegschickten, dann kam das Schreiben ~20.02.10 an. Dann hat man noch 2 Wochen Zeit vom Vertag zurück zu treten. Also bis ~08.03.2010. Die Kündigung schickte ich auch fristgerecht per Fax ab.

Mein neuer Brief an die Dame....

Sehr geehrte Frau .....!

Ich habe Ihr Schreiben vom 18.03.2010 am 22.03.2010 erhalten.  Nach meinen vorliegenden Unterlagen wurden mir die AGBs und die Versicherungsbedingungen nicht wie von Ihnen behauptet am 28.11.2009, sondern erst am 22.02.2010 mit der Zusendung Ihrer Vertragsinformation ausgehändigt. Somit fing für mich die Frist des Rücktritts vom Versicherungsvertrag erst am 22.02.2010 an.
Darum ersuche ich Sie, den Vertragsrücktritt nach §5b VersVG. zur Kenntnis zu nehmen und diesen im beiderseitigen Einverständnis mit 31.03.2010 aufzulösen.
Mit freundlichen Grüßen



Kann man ja lassen. Oder?

22.03.2010, 23:55 Uhr - Editiert von Nici180183, alte Version: hier
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