Von vorne geblitzt - Chance auf Einspruch?
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Re: Von vorne geblitzt - Chance auf Einspruch?
23.03.2010, 21:59:10
Also gegen das von vorne blitzen kann man prinzipiell keinen Einspruch machen.

Was aber möglich ist, ist dass man die Behörde quält.

1. 2 Bilder verlangen, da die Radarmessungen durch einen sogenannten dopplereffekt verfälscht werden können (um bis zu 100% wobei es sich dabei um einen sprunghaften Fehler handelt)
Mit dem 2. Bild was in einen bestimmten Zeitabstand gemacht wird, kann man so nachrechnen, ob das auto ca. 35 oder 70 km/h unterwegs war.

Da diese Kasterl nur 1 Bild machen und die Beamten dann einfach mit den Worten abblocken ... das brauchen wir nicht unsere Radarboxen haben keine Messfehler ... haha ... wenn Verkäufer zu Techniker werden ...

Daraus folgt: 2.
Eine schriftliche Aussage des bei der Messung anwesenden Beamten, der kontrolliere hat, dass der Dopplereffekt nicht aufgetretene ist ... indem seine Schätzung mit der Messung übereinstimmt.

3. Anzweifeln, das das Gerät richtig aufgestellt war ... die Anleitung verlangen ... theoretisch MUSS diese dir zum nachlesen ausgehändigt werden.
Nun ist da folgendes: die Handbücher sind alle Copyright geschützt und das kopieren kostest ca. 100€.
Die Behörde ist nicht verpflichtet dir eine Kopie auszuhändigen, aber sie müssen dich nachlesen lassen.
Mit Glück erreichst du es, dass irgendein höherer Beamte sich die Messsituation ansehen muss, da den Behörden die Anleitung nicht zur Verfügung steht.

4. Wenn du ganz böse sein willst kannst du bei einen Staatanwalt eine Anzeige gegen den Polizisten wegen Gefährdung des Verkehrs machen.
Weil er dich mit dem Blitz so geblendet hat ...
Weiß nicht wie das in fach-chinesisch heißt ... vermutlich irgendwie ... fahrlässige Gefährdung von Menschen durch Verhalten, welches gegen die Dienstvorschrift spricht (Auch wenn es nicht in den Gesetzen steht ... es steht in den internen Vorschriften der Polizei ...)
---- In der Realität wird eine solche Anzeige aber nicht weiter bearbeitet.
---- Würde erst zu tragen kommen, wenn auf Grund einer solchen Blendung ein Unfall passiert ... und irgendwer die Anzeigen ausgrabt ...

Ach ja ... eine kleine Bosheit die auch verwendet werden kann ...
Um Rechtliche Probleme mit RSA Briefen beizukommen ... wurde die Post verpflichtet von jeder Person RSA Briefe entgegen-zunehmen ...
Heißt ... wenn man sich über irgend ein sinnloses Mandat oder über eine Telekom Gesellschaft, welche die Kündigung eines Vertrages nicht akzeptieren will ärgert ...
einfach mal einen RSA Brief verschicken ... wodurch der Adressat in den meisten Fällen persönlich zur Post muss.
Beim Mandat ist das natürlich der Sachbearbeiter ...
bei Firmen am besten der Geschäftsführer ...

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