Mindest-Bodenfreiheit bei Autos...
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Re(3): Mindest-Bodenfreiheit bei Autos...
31.03.2010, 10:10:48
interessant !:-)

wie darf man das deiner Meinung nach verstehen?

Warnhinweis: Bei Federn und Gewindefahrwerken darf die 20 mm Toleranz auf keinen Fall voll ausgenützt werden, diese sind bereits nach Setzungen zwischen 5 bis 8 mm auszutauschen (Verlust der ursprünglichen  Elastizität)


dieser Satz widerspricht sich eindeutig mit dieser Erleichterung:

Bei Kontrollen z.B. auf der Straße  und bei Überprüfungen nach §§ 56 und 57a (KFG)  wird eine verschleißmäßige Toleranz  bis auf 9 cm Bodenfreiheit toleriert!


Konkret hab ich nämlich genau dieses Problem. Beim Cabrio hab ich vor 2 Jahren ein Sportfahrwerk verbaut, laut Federhersteller (Eibach) erfolgt eine moderate Tieferlegung von 20-25mm. Was auch anfänglich gepasst hat (ich Idot hätte gleich eintragen gehen sollen). Dann stand das Auto über den Winter in einer Halle. Im Frühjahr 2009 dann das böse Erwachen: Obwohl ich nicht gefahren bin, hat sich das Auto um weitere 20mm gesetzt, die Tieferlegung war somit bei 45mm angekommen und die 11cm somit unterschritten. Diesen Winter hab ich die Karre aufgebockt. Und dieses Problem, dass sich Federn nachträglich sehr viel mehr setzen als am "Beipackzettel" steht, hört man immer wieder, da bin ich kein Einzelfall. Also wie soll man den ersten zitierten Satz verstehen? Alle 6 Monate Federn tauschen? Oder kann man nicht endlich mal von den $%&§/&"§ Federnherstellern verlangen dass das angegebene Tieferlegungsmaß auch DAUERHAFT zu halten ist? Genau genommen müsste eigentlich die Produkthaftung greifen. Nur wer tut sich das an und reisst alles wieder auseinander (inkl. Vermessung etc...)

EDIT: Na das ist wieder einmal super lesbar :´(
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2010_II_83/BGBLA_2010_II_83.pdf



Grüße,
Geri

31.03.2010, 10:17 Uhr - Editiert von Geri_65, alte Version: hier
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