Wiederverkauf von gewerblich genutzter Ware - wie?
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Re(3): Wiederverkauf von gewerblich genutzter Ware - wie?
18.08.2010, 14:26:23
Das steht in meinem Gewerberecht, und es untersagt audrücklich der Handel mit Waren

Das möchte ich genauer lesen, wo steht das.
Gesetz, Paragraph, ...

Das stimmt so nämlich nicht.



, klar ist es dem FA egal, aber lt. Gewerbeordnung darf ich das
nicht, da bräuchte man ein Handelsgewerbe etc. Bin im Gewerbe
"Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und
Informationstechnik" lt. dieser Seite http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=431739&DstID=686&titel=Gewerberecht,im,Internet  ist es nicht erlaubt mit meinem Gewerbe
Waren zu verkaufen.

Diese Seite ist sicher nicht das Gewerberecht.

Natürlich darfst du mit diesem Gewerbeschein auch Handel betreiben. Das ist ein so genanntes Nebenrecht. Nur wenn du hauptsächlich handelst, brauchst du den entsprechenden Gewerbeschein für Handel.


Klar ich mache das ja ohne Gewinnabsicht, das ist sicher
was anderes.Die Abtretung der Gewährleistung habe ich auf einige deutschen
Seiten gelesen, klar wir sind in Österreich, wird hier ähnlich gehandhabt
werden oder?Was meinst du wie vorgehen?Verkaufen ohne USt., Abtretung der
Gewähleistung, als Eink. versteuern?Verkaufen mit Ust. und weitere 2 Jahre
Gewährleistung, + Ekst.?Kann ich überhaupt Gewährleistung geben, wenn das
Produkt nicht von mir bei einem Größhändler/Hersteller bezogen wurde?Anderer
Weg?Danke und schöne Grüsse  

Wenn du gewerblich verkaufst, musst mit USt. verkaufen.
Wenn du an einen Konsumenten i.S.d. KSchG verkaufst, musst du Gewährleistung geben, egal wo du die Ware bezogen hast. Wenn in diesem Fall der Gegenstand gebraucht ist, kannst du die Frist auf 12 Monate kürzen.
Wenn du an einen nicht-Konsumenten verkaufst, ist die Gewährleistung Vereinbarungssache.

Aber so ähnlich hat der i-design das auch geschrieben.

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