Was tun bei gefälschten Produkten?
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Re: Was tun bei gefälschten Produkten?
22.08.2010, 09:12:50
Beim Händler streitet man ab, Grau- oder Schwarzware zu verkaufen (kennt aber lustigerweise sofort den Begriff dafür...)

Entschuldige, aber jeder halbwegs gebildete Mensch kennt diese Begriffe. Zu weelchem Schluss also soll uns deine Anführung bringen?

Auf der Rechnung steht natürlich nicht die Seriennummer, und somit keine Nachweismöglichkeit, den Drucker bei X gekauft zu haben.

"Natürlich" daran ist gar nichts. Jeder Händler mit Warenwirtschaft wird die SN auf seine Rechnungen schreiben - schon, um selbst bei einem Gewährleistungsfall den Lieferweg verfolgen zu können.

...und verlangt, daß ich das niemanden gegenüber erwähne bzw. droht gleich rechtliche Schritte an.

Wenn du (in der Öffentlichkeit) eine Behauptung aufstellst, die jemand anderen in seinem Ansehen schädigt, so solltest du sie belegen können; soweit sollte das auch dir klar sein. Ansonsten sehe ich keine Gefahr einer Klage.

Und jetzt zu deinem Drucker: Du hast eine Rechnung in der Hand, die keine Seriennummer, hoffentlich aber Hersteller und Modell des erworbenen Druckers sowie das Kaufdatum enthält. Das ist, auch ohne SN, ein Beleg dafür, dass du einen solchen Drucker bei dem Händler erworben hast. Möglicherweise war beim Kauf auch noch ein Zeuge dabei.

Der Hersteller gegenüber würde ich - und zwar ohne nicht zielführende Aufregung - die Rechnung bzw. eine Kopie derselben zusenden, aber auch darauf hinweisen, dass der Händler nun bestreitet, dir genau diesen Drucker überlassen zu haben.

Natürlich wird danach der Händler mit deiner Rechnung und dem Drucker konfrontiert werden. Dabei entsteht keine "Rufschädigung", er kann sich ganz easy von dem Vorwurf freispielen, indem er seinen Vorlieferanten benennt und gleichzeitig sagt, dass er diesen Drucker dort ohne jedweden Zweifel und in gutem Glauben erworben hat. Kein auch nur halbwegs seriöser Händler kauft wissentlich eine Fälschung.

Problem: Nennst du dem Original-Hersteller deine Kaufquelle für die gefälschte Markenware nicht, so wirst du selbt gröbere Probleme rechtlicher Natur bekommen. Ich würde schon daher vorgehen, wie oben beschrieben. und dabei ist es egal, ob du selbst oder deine Kundin die Probleme hat - sie wird dir nur eine Rechnungskopie übergeben müssen.
  
Euer CWsoft
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22.08.2010, 09:15 Uhr - Editiert von CWsoft, alte Version: hier
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