Autoeinbruch in der Werkstatt / Gelände
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Autoeinbruch in der Werkstatt / Gelände
25.08.2010, 20:04:37
Ich hoffe es kann mir jemand bei meinen speziellen Fall helfen.
Erstens, ich befinde mich in Schweden!!!
Das Auto musste wegen den Bremsen in die Werkstatt. Am Freitag um 15:39 werden ich angerufen, dass das Auto fertig ist. Da ich keine Zeit hatte, habe ich gesagt, dass ich am Montag komme. Was für die Werkstatt kein Problem ist. Am Montag komme ich in die Werkstatt und kann aufgrund eines Systemabsturzes das Auto nicht abholen. Heute komme ich in die Werkstatt, bezahle die Rechnung und steige in das Auto ein. Sofort merke ich, dass das Radio fehlt. Also rein ins Büro und sag ihnen, das kein Radio im Auto ist. Mein Auto wurde von der Beifahrerseite aufgebrochen und haben mein 80€!!! Radio gestohlen. Genau über dem Radio liegt meine Oakley Sonnenbrille, die 3x so viel kostet. Im Kofferraum liegen Sachen die mehr als 1000€ Wert sind, aber müssen von einen 10 Jahre alten Auto das Radio stehlen. Da der Chef nicht mehr da ist, werde ich morgen angerufen wer nun die Kosten übernimmt. Der Verkäufer war sich nicht sicher, weil ich hätte das Auto seit Montag holen können und am Betriebsgelände gehen die Schäden auf den Kunden über. Ist jemanden schon sowas ähnliches passiert? Tipps wie ich mich Verhalten soll, muss ich für die Kosten aufkommen?

Noch einiges Info´s:
-offizelle VW-Werkstatt
-Auto stand am WE in der Werkstatt, von Mo bis Mi am Gelände
-Bis auf das Schloss und Radio ist am Auto nichts beschädigt oder enfernt worden
-Anzeige wird morgen gemacht
-Vater arbeitet bei der Versicherung, leider kennt er niemanden der sich mit dem schwedischen Recht auskennt. Rechtsschutz,.... habe ich.

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Re: Autoeinbruch in der Werkstatt / Gelände
02.09.2010, 08:48:16
Hättest holen können - heißt du warst in dieser Zeit nicht vor Ort und hast auch nicht den Schlüssel wieder bekommen? Normalerweise gibts bei VW Vertragshändlern immer einen Reparaturauftrag mit durch Unterschrift bestätigter Fahrzeugübergabe.
Das Fahrzeug befand sich somit in der "Obhut" der Werkstatt. Somit sollte die Werkstatt für die sichere Aufbewahrung des Fahrzeuges zuständig sein.

Evtl. haben sie dies aber in ihren "Reparaturbedingungen" ausgeschlossen und verweisen auf die Benachrichtung (telefonisch) über die Abholbereitstellung deines PKW. Dies könnte evtl. mit dem Passus "Gefahrenübergang" in den Bedingungen verbunden sein.

Dann wiederrum stellt sich die Frage wie der Gefahrenübergang bei Fahrzeugbereitstellung näher ausgeführt ist (sofort nach Benachrichtigung oder mit Frist wie z.Bsp. 1 Werktag). Wenn ohne Frist dann imho nicht zumutbar. Mit Frist wirds Auslegungssache, was "zumutbar" ist.

Angesichts des geringen Streitwerts (80€ fürs Radio + geschätzte 50€ für Schlosstausch inkl. Einbau = 130€) würde ich versuchen die Sache im gegenseitigen Einvernehmen zu regeln. Alles andere ist den Aufwand nicht wert.B-)

mfg
zytec

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Wir trinken den Met                       Wir gebrauchen viel Frau`n
bis keiner mehr steht                     tun Leute beklau`n
unser Häuplting heißt rote Locke   und hau`n uns reichlich auf die Glocke
02.09.2010, 08:48 Uhr - Editiert von zytec, alte Version: hier
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