[BEWERTUNG] ToCi Vertrieb -
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Über die Bezahlung des Neugerätepreises für ein Gebrauchtgerät
29.10.2010, 12:34:19
Dieser Händler verkauft seine angebotenen Waren sowohl über die eigene Website (erreichbar unter "www.toci.de", "www.satfritze.de", "www.preissheriff.de", "www.kinderpirat.de" oder "www.big-bbq.de) als auch über das Amazon-Portal, über das ich selbst bei ihm ein elektronisches Gerät (einen Receiver) gekauft habe.

Außerdem verkauft er Artikel, die sowohl in "gebrauchtem" als auch in "neuem" Zustand mit entsprechendem Preisunterschied angeboten werden, wobei insbesondere der Begriff "neu" bei Kauf über das Amazon-Portal ganz genau definiert ist. Es heißt dort, daß ein "neues" Gerät ein "Nagelneues, unbenutztes und ungeöffnetes Produkt in Topzustand" sein muß.

Diverse Spuren an dem von mir als "neu" gekauften Produkt begründeten jedoch meinen Verdacht, daß schon ein oder sogar mehrere andere Kunden das Gerät vor mir gehabt und es wieder zurückgeschickt haben. Laut Händler sei ein Fehler im Lager dafür verantwortlich gewesen. Auf meinen Vorschlag, mir die Preisdifferenz zwischen dem "neuen" und dem "gebrauchten" Gerät zu erstatten, wurde jedoch nicht eingegangen. Diese Preisdifferenz war ja ganz genau aus den zwei existierenden unterschiedlichen Angeboten ("neu" und "gebraucht") zu ermitteln.

Weiterhin ist an den Kunden-Bewertungen für ToCi, wie sie auf dem Amazon-Portal zu finden sind, zu sehen, daß ich mitnichten etwa der einzige bin, bei dem ein solcher angeblicher "Lagerfehler" aufgetreten ist. Man frägt sich, wie das sein kann. Auch ist mit Erschrecken festzustellen, was sich Verbraucher in Deutschland so alles gefallen lassen, um dann trotzdem noch eine positive Bewertung dafür abzugeben. Wie mir scheint, vergeben viele schon dafür Punkte, wenn sie nur ihre ohnehin vom Gesetz garantierten Rechte erhalten.

Von mir jedoch verdient ein solcher Händler angesichts der entstandenen Verärgerung als Gesamtnote ausschließlich die schlechtest mögliche Bewertung. Da ich jedoch nur wahrheitsgemäße Bewertungen abgebe, müßte ich hier bei "Geizhals.at" doch in einigen Einzelkriterien eine gute Note vergeben, was dann wahrscheinlich noch zu einer durchschnittlichen oder sogar guten Gesamtnote führen würde, sodaß ich lieber zu keinem Punkt Angaben mache. Dies gibt jedoch aus meiner Sicht möglicherweise immer noch ein falsches Bild wieder, wenn ich mir vorstelle, daß ich den Sonderwunsch "Neu" ähnlich wie etwa eine "Klimaanlage" bei einem Auto zwar bezahlt, aber nicht bekommen und auch mein Geld dafür nicht zurückerhalten habe. Eine Geräterückgabe und damit faktisch ein Geräteumtausch, wie er vom Gesetz her einfach möglich gewesen wäre, kam für mich nicht in Frage, da er den für mich damit verbundenen unsäglichen Umstand nicht wert gewesen wäre, den dieser Händler aber für den von ihm doch selbst begangenen Fehler seinem Kunden natürlich auch noch zumutet. Nie wieder!
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Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Klaus_Mayer am 29.10.2010, 12:40:55)
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