Nova, wer kennt sich aus?
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Re(2): Nova, wer kennt sich aus?
06.11.2010, 09:21:10
   Die NoVA berechnet sich vom NETTOPREIS, also ohne Umsatzsteuer (deshalb ists
immer gut, wenn der Händler die Steuer auf der Rechnung ausweist, macht er das
nämlich nicht, gibts keinen Nettopreis und die NoVA ist vom vollen Kaufpreis
zu berechnen).


das kann ich bestätigen. Die deutsche Mehrwertsteuer MUSS auf der Rechnung ausgewiesen sein, dann kann man auf diesen Preis unsere supertollen Abgaben hochrechnen.

Das es jedoch auch anders geht, kann ich als lebendes Beispiel meines Imports berichten: Das Cabrio unten in der Sig hab ich nach langer Suche in Deutschland gefunden und gekauft. Der deutsche Vertragshändler konnte - oder wollte nicht - die Mwst ausweisen. Auf der Rechung stand simpel Kaufpreis inkl. Mwst.

Ich bin dann mit dieser Rechung und ein paar grünen Scheinen auf das Finanzamt gepilgert. Vorweg habe ich mir selber die NOVA ausgerechnet. Tja, was soll ich sagen, klar hab ich zuerst mal die Rechungssumme um 19% reduziert, danach die NOVA hochgerechnet. Der Beamte am Finanzamt hat das akzeptiert, war nicht mal ein Thema. Im Gegenteil, er lobte mich weil ich einer der wenigen war der vorweg alles richtig ausgerechnet hatte und er dadurch weit weniger Arbeit hatte |-D

ob es nun richtig ist oder nicht sei dahingestellt. Ich kann nur jeden raten es ebenfalls zu probieren. Denn ansonst muss mir einer schlüssig erklären warum ich bei einem Kaufpreis, der augenscheinlich auch die deutsche Mwst beinhaltet, die österreichischen Idiotenabgaben dazurechnen muss. Das kann es echt nicht sein und wäre sicher beeinspruchbar!



Grüße,
Geri

06.11.2010, 09:24 Uhr - Editiert von Geri_65, alte Version: hier
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Re(3): Nova, wer kennt sich aus?
06.11.2010, 09:53:48
Der deutsche Vertragshändler konnte - oder wollte nicht - die Mwst ausweisen. Auf der Rechung stand simpel Kaufpreis inkl. Mwst.


Das liegt an der sogenannten "Differenzbesteuerung": USt-pflichtig ist für den Händler nur die Differenz zwischen dem Ankaufs- und dem Verkaufspreis (also der Gewinn).

Stell dir mal vor, der Händler kauft (oder tauscht) einen Pkw von einem Privaten um 10.000 Euro ein. Ein Privater schreibt keine Rechnungen, also gibts auch keinen Vorsteuerabzug, für den Händler kostet das Auto tatsächlich volle 10.000 Euro.
Nach einiger Zeit gelingt es dem Händler, das Auto um 11.000 Euro wieder zu verkaufen. Also ein Gewinn von 1.000 Euro.
Wenn er über den ganzen Rechnungsbetrag die Mehrwertsteuer ausweisen würde, dann wäre die Rechnung 9.166,67 Euro + 1.833,33 Euro USt. = 11.000 Euro Verkaufspreis. Die USt. müsste er ans Finanzamt abliefern, ihm bleiben also nur 9.166 Euro für ein Auto, das er um 10.000 gekauft hat.

Da würden bald alle Händler in Konkurs gehen, wenns so wäre.

Deswegen die Differenzbesteuerung (USt-pflichtig ist nur der Gewinn des Händlers), was aber zur Folge hat, dass auf der Händlerrechnung keine USt. mehr ausgewiesen wird.

Tja, was soll ich sagen, klar hab ich zuerst mal die Rechungssumme um 19% reduziert, danach die NOVA hochgerechnet.


Hehe, gleich zweimal falsch *gg*

Erstens: wenn die Rechnungssumme um 19% reduzierst, dann müsste der deutsche USt.-Satz bei über 23% liegen.

100 - 19 = 81
um von 81 wieder auf 100 zu kommen, musst dich um 23,46% steigern, weil 81 + 23,46% = 100

Und zweitens: wie gesagt, wenn auf der Rechnung keine USt. ausgewiesen ist, gilt der volle Rechnungsbetrag.

Dürftest wohl an einen recht unbedarften Finanzer gekommen sein, der nicht mal von Prozentrechnung eine Ahnung hat ;-)

Denn ansonst muss mir einer schlüssig erklären warum ich bei einem Kaufpreis, der augenscheinlich auch die deutsche Mwst beinhaltet, die österreichischen Idiotenabgaben dazurechnen muss.


Wie gesagt, nur der Gewinn des Händlers im Verkaufspreis enthält eine Umsatzsteuer (wenn der Händler den Pkw von einem Privaten hat).
Wenn der Händler den Pkw gewerblich angekauft hat, hat er ohnehin den Vorsteuerabzug (z.B. bei einem Vorführwagen), und nur dann wird er die USt. in der Rechnung ausweisen.

06.11.2010, 10:00 Uhr - Editiert von redseven, alte Version: hier
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Re(4): Nova, wer kennt sich aus?
07.11.2010, 13:40:25

aber was machst bei einem Privatkauf? Da gibts ja keine USt  


da schaust im wahren Sinne das Wortes tatsächlich durch die Finger. Bei einem Privatkauf gilt als Berechnungsgrundlage die vereinbarte Summe im Kaufvertrag. Eine Steuer herausrechnen - wie ich weiter oben geschildert habe - ist auf keinen Fall möglich.

Die Regelung mit dem Zwischenwert aus Eurotax Einkauf/Verkauf tritt nur dann in Kraft, wenn der Kaufpreis erheblich vom tatsächlichen Listenpreis nach unten abweicht. In dem Fall geht der Finanzler von einem getürkten (sorry "falschen") Kaufvertrag aus und setzt den Preis über diese Listen fest. Das ganze wird ja auch per Bescheid so entschieden, gegen den man sogar m.W.n. ein Einspruchsrecht hat.

Interessant wird die Sache jedoch bei einem beschädigten oder verunfallten Auto, das habe ich mich selber oft schon gefragt wie das funktioniert. Angenommen, das Auto hat einen Listenpreis von 40.000 Euro, ist aber so stark beschädigt dass nur mehr 20.000 Euro als Zeitwert angesetzt werden kann. Wird nun die Nova trotzdem bei den 40t€ angesetzt? Klar dass davon die Co2 Abgabe nicht betroffen ist, aber die Nova müsste meinem Verständnis nach geringer ausfallen. Falls ja - hmmmmm, wäre das u.U. ein Schlupfloch im System. Denn wer von der Finanz wäre in der Lage ein Wrack zu begutachten, bzw. ein vermeintliches Wrack? (Montier bei einem Auto sämtliche Teile an der Front weg und es sieht nach einem bösen Unfallauto aus, hehe)



Grüße,
Geri

07.11.2010, 13:41 Uhr - Editiert von Geri_65, alte Version: hier
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