Arbeitsunfähigkeit von KK nicht anerkannt
Geizhals » Forum » Tipps & Tricks » Arbeitsunfähigkeit von KK nicht anerkannt (23 Beiträge, 891 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
......
Re(6): Arbeitsunfähigkeit von KK nicht anerkannt
23.11.2010, 17:24:01
...kann mich erinnern, das früher das geld für die angestellten wesentlich länger vom arbeitgeber bezahlt wurde als vom arbeiter  


Das ist aber schon ein Weilchen her.

Wesentlicher Unterschied ist folgender:

Bei Angestellten gilt die Höchstdauer (6-12 Wochen) pro Halbjahr, wobei es aber den Begriff der "Ersterkrankung" gibt. Die kann aber u.U. schon Jahre zurückliegen. Was das Ganze bei wiederholten Krankenständen eines Angestellten nicht einfach macht.

Bei gewerbl. Dienstnehmern gilt die Höchstdauer (ebenfalls 6 - 12 Wochen)  pro Dienstjahr. Was vorerst wie ein Nachteil aussieht. Aber bei langer Erkrankung und wenn der Anspruch gegen die Firma schon erschöpft ist, beginnt ab Beginn des neuen Dienstjahres wieder der volle Anspruch zu laufen. Was bei Angestellten nicht der Fall ist.

Darüber hinaus werden sowohl bei Angestellten als auch gewerb. DN. noch weitere 4 Wochen halbes Entgelt bezahlt (dazu gibt´s das halbe Krankengeld von der Krankenkasse), und dann nix mehr von der Firma. Nur mehr das Krankengeld von der KK.

Es gibt noch zusätzlich (unter gewissen Voraussetzungen) noch den sog. II. Grundanspruch (die Hälfte des normalen Anspruches , also 50 % u. 25 %).

Aber das ist für Laien ziemlich kompliziert und würde hier nur Verwirrung, bzw. Missverständnisse hervorrufen.

Bei Lehrlingen, egal kfm. oder gewerbl., wird nur 4 Wochen lang volles Entgelt bezahlt. Dann nur mehr Krankengeld von der KK.

Für Arbeitsunfälle gibt´s zusätzliche Ansprüche.

Hoffentlich kennt´s euch jetzt alle aus, wenn´s wieder in den Stand geht´s!!

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung